BAföG
Eine Form der Studienfinanzierung sind die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes – das BAföG.
Ziel ist es, jungen Menschen durch eine finanzielle Unterstützung die Möglichkeit zu geben, eine gewünschte Ausbildung zu absolvieren - und das unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation.
Persönliche Voraussetzungen
Deutsche Studierende sind antragsberechtigt. In der Regel wird nach dem BAföG nur eine Ausbildung gefördert. Diese muss vor Vollendung des 30. Lebensjahrs begonnen werden.
Auch ein auf ein Bachelorstudium aufbauendes Masterstudium ist förderungsfähig. Dieses muss vor Vollendung des 35. Lebensjahrs begonnen werden. Danach ist eine BAföG-Förderung nur in Ausnahmefällen möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ausländische Studierende BAföG-Leistungen erhalten.
Förderungshöhe
Die Förderungshöhe wird individuell berechnet. Ob Sie eine BAföG-Förderung erhalten und in welcher Höhe hängt v.a. von dem Einkommen Ihrer Eltern und der eigenen finanziellen Situation ab. Darüber hinaus auch von z.B. Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Alter sowie Ihres Studienverlaufs und Einhaltung der Förderungshöchstdauer. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit.
Lassen Sie sich hierzu persönlich beraten.
Beantragung und Fristen
Für Erstsemester beginnt die Förderung im dem Monat, in dem die Vorlesungen beginnen. Dazu muss der Antrag spätestens am letzten Werktag desselben Monats dem Amt für Ausbildungsförderung vorliegen. Zur Wahrung der Frist genügt es einen formlosen schriftlichen Antrag einzureichen. Die entsprechenden Unterlagen und Formblätter müssen nachgereicht werden.
Wird der Antrag später eingereicht, kann die Förderung erst ab dem jeweiligen Antragsmonat bewilligt werden.
Wir empfehlen den Antrag persönlich im Amt für Ausbildungsförderung auf dem Campus der Uni Hohenheim abzugeben. So können eventuelle Rückfragen direkt geklärt werden.
Rückzahlung
Eine BAföG-Förderung wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer ist das Darlehen in angemessenen Raten (in der Regel 105,- € monatlich) zurückzuzahlen.
Das zurückzuzahlende Darlehen beträgt höchstens 10.000,- €.