Ablauf von Berufungsverfahren


Zur Besetzung einer vakanten Professur eröffnet die Universität ein Berufungsverfahren.

  • Fachliche Ausrichtung
    Im Vorfeld stimmt die jeweilige Fakultät mit dem Rektorat die fachliche Ausrichtung der Professur ab (sogenannte Funktionsbeschreibung oder Denomination). Wird die Funktionsbeschreibung verändert, sind Senat und Universitätsrat beteiligt. Die veränderte Funktionsbeschreibung wird vom Wissenschaftsministerium genehmigt, sofern sie nicht bereits mit dem Struktur- und Entwicklungsplan genehmigt worden ist.

  • Einsetzung der Berufungskommission und Ausschreibung
    Das Rektorat beschließt auf Vorschlag der Fakultät den Ausschreibungstext und die Zusammensetzung der Berufungskommission.

  • Auswahlverfahren
    Die Berufungskommission bewertet die eingehenden Bewerbungen. In der Regel tritt sie dreimal zusammen: (1) Sie entscheidet, wer zu Vorträgen und Vorstellungsgesprächen nach Hohenheim eingeladen wird. (2) Sie entscheidet, welche Personen in die engere Wahl kommen und von externen Gutachterinnen und Gutachtern beurteilt werden sollen. (3) Sie schlägt eine Berufungsliste mit drei Kandidatinnen bzw. Kandidaten vor.

  • Berufungsverhandlungen und Rufannahme
    Die Berufungsliste wird dem Fakultätsrat zur Zustimmung vorgelegt, anschließend gibt der Senat eine Stellungnahme ab. Nach Genehmigung der Liste durch das Wissenschaftsministerium wird die Professorin bzw. der Professor vom Rektor berufen. Die Universität führt Berufungsverhandlungen über die Ausstattung der Professur. Das Verfahren ist beendet, wenn der bzw. die Berufene den Ruf angenommen hat.