Die Biologische Sicherheit beschäftigt sich mit der Beratung und Überwachung der Tätigkeiten nach Gentechnikrecht und Biostoffverordnung.
Gefährdungsbeurteilungen
Gefährdungsbeurteilung Biologische Arbeitsstoffe Bogen A ist zur Beurteilung der biologischen Arbeitsstoffe gemäß § 4 der Biostoffverordnung betreffend gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien und sonstigen experimentellen Einrichtungen zu verwenden.
Gefährdungsbeurteilung Biologische Arbeitsstoffe Bogen B ist zur Beurteilung der Schutzmaßnahmen der Schutzstufen S1 und S 2 gemäß § 5 der Biostoffverordnung einzusetzen. Dies betrifft die gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien und sonstigen experimentellen Einrichtungen.