Was ist eine Strahlenschutzanweisung?
Die Strahlenschutzanweisung regelt verbindlich den Umgang mit radioaktiven Materialien und Röntgenstrahlung. Sie wird vom Strahlenschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Strahlenschutzbevollmächtigten erstellt. Die Strahlenschutzanweisung ist im Allgemeinen Bestandteil der Genehmigung.
Wer benötigt eine Strahlenschutzanweisung?
Alle Einrichtungen, die mit radioaktiven Materialien oder Röntgenstrahlern arbeiten. Für die Universität gibt es die „Allgemeine Strahlenschutzanweisung“. Zusätzlich wird für jedes Labor, für Geräte, die radioaktive Strahler enthalten und Röntgengeräte eine spezielle Strahlenschutzanweisung erlassen.
An wen richtet sich die Strahlenschutzanweisung?
An alle Mitarbeiter, die mit radioaktiven Materialien oder Röntgenstrahlung arbeiten. Die Strahlenschutzbeauftragten überprüfen im täglichen Betrieb die Einhaltung der festgelegten Reglungen und Maßnahmen der Strahlenschutzanweisung.
Die Strahlenschutzbeauftragten unterweisen vor Beginn der Tätigkeiten und dann einmal jährlich die Mitarbeiter über die möglichen Gefahren, über Schutzmaßnahmen und über die wesentlichen Inhalte der Strahlenschutzverordnung, der Genehmigung und der Strahlenschutzanweisung.