Strahlenschutz

An der Universität Hohenheim wird mit ionisierenden Stoffen gearbeitet. Den Umgang mit ionisierenden Stoffen regeln die Strahlenschutzverordnung und das Atomgesetz.

Die Überwachung und Kontrolle der Tätigkeiten wird durch die Strahlenschutzbeauftragte und Bevollmächtigte für Strahlenschutz durchgeführt.

Rahmenstrahlenschutzanweisung

Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen besteht für die Mitarbeiter die Möglichkeit einer Strahlenexposition durch äußere Strahlenquellen oder durch Inkorporation radioaktiver Stoffe.

Eine Kontamination der Haut, der Kleidung oder von Arbeitsgegenständen kann sowohl eine äußere als auch eine innere Strahlenexposition zur Folge haben.

Das Ziel der Rahmenstrahlenschutzanweisung der Universität Hohenheim gemäß § 45 StralSchV ist es, durch entsprechende Regelungen die Strahlenexposition möglichst gering zu halten.

Strahlenschutzanweisung der Universität Hohenheim

Spezifische Verordnungen

Sammlung der Gesetzesgrundlagen zum Thema Strahlenschutz

Was ist eine Strahlenschutzanweisung?

Die Strahlenschutzanweisung regelt verbindlich den Umgang mit radioaktiven Materialien und Röntgenstrahlung. Sie wird vom Strahlenschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Strahlenschutzbevollmächtigten erstellt. Die Strahlenschutzanweisung ist im Allgemeinen Bestandteil der Genehmigung.

Wer benötigt eine Strahlenschutzanweisung?

Alle Einrichtungen, die mit radioaktiven Materialien oder Röntgenstrahlern arbeiten. Für die Universität gibt es die „Allgemeine Strahlenschutzanweisung“. Zusätzlich wird für jedes Labor, für Geräte, die radioaktive Strahler enthalten und Röntgengeräte eine spezielle Strahlenschutzanweisung erlassen.

An wen richtet sich die Strahlenschutzanweisung?

An alle Mitarbeiter, die mit radioaktiven Materialien oder Röntgenstrahlung arbeiten. Die Strahlenschutzbeauftragten überprüfen im täglichen Betrieb die Einhaltung der festgelegten Reglungen und Maßnahmen der Strahlenschutzanweisung.
Die Strahlenschutzbeauftragten unterweisen vor Beginn der Tätigkeiten und dann einmal jährlich die Mitarbeiter über die möglichen Gefahren, über Schutzmaßnahmen und über die wesentlichen Inhalte der Strahlenschutzverordnung, der Genehmigung und der Strahlenschutzanweisung.