Wer nicht zu Hause bei den Eltern wohnen kann oder möchte, der ist entweder auf den freien Wohnungsmarkt oder auf einen Platz im Studierendenwohnheim angewiesen. Wie einfach oder schwierig sich die Wohnungssuche gestaltet, ist abhängig von Größe, Ausstattung, und Lage der Wohnung sowie vom Hochschulort selbst.
Entsprechend unterscheiden sich die Mietkosten z.T. erheblich. Daher sollten Sie möglichst frühzeitig vor Studienbeginn mit der Wohnungssuche beginnen.
Wer volljährig ist und eine eigene Wohnung hat, muss Rundfunkgebühren bezahlen! Die für Studierende geltenden Regelungen finden Sie auf der Seite Rundfunkbeitrag.
Studierende müssen grundsätzlich kranken- und pflegeversichert sein: Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann bei den Eltern in der Familienversicherung bleiben.
Wer nebenher jobbt oder im Rahmen z.B. eines Praktikums Geld verdient, sollte die Verdienstgrenze einhalten, da das sonst Auswirkungen auf die Familienversicherung hat bzw. Sie aus der Familienversicherung herausfallen.
Für nicht Familienversicherte gilt längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters der günstige Tarif der gesetzlichen studentischen Kranken- und Pflegeversicherung.
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