Studienkosten

An jeder Hochschule muss ein Semesterbeitrag entrichtet werden, die aber von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich hoch ausfällt. Der Semesterbeitrag setzt sich an der Universität Hohenheim aus folgenden Beiträgen zusammen:

Verwaltungskostenbeitrag   70,00 €
Studierendenwerksbeitrag (inklusive StudiTicket für den öffentlichen Nahverkehr) 104,20 €
Beitrag für die verfasste Studierendenschaft   12,50 €
Für das Wintersemester 2024/25 insgesamt 186,70 €

Studiengebühren für Internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten: 1.500 €

Studiengebühren für ein Zweitstudium: 650 €

Weitere Kosten

Neben den Semesterbeiträgen kommen weitere Lebenshaltungskosten hinzu. Laut dem Deutschen Studierendenwerk (DSW) belaufen sich die Lebenshaltungskosten während des Studiums auf ca. 934 € im Monat (DSW, Oktober 2022). In diesen Kosten sind Mietkosten (der größte Posten), Kosten für Ernährung, Kleidung und Lernmittel, Fahrtkosten, Versicherungskosten sowie Kosten für Telefon, Internet, Fern- und Rundfunkgebühren sowie für Freizeitaktivitäten enthalten. Aber natürlich hängt der tatsächliche Bedarf immer von den individuellen Bedürfnissen und dem jeweiligen Studienort ab.

Wer nicht zu Hause bei den Eltern wohnen kann oder möchte, der ist entweder auf den freien Wohnungsmarkt oder auf einen Platz im Studierendenwohnheim angewiesen. Wie einfach oder schwierig sich die Wohnungssuche gestaltet, ist abhängig von  Größe, Ausstattung, und Lage der Wohnung sowie vom Hochschulort selbst.
Entsprechend unterscheiden sich die Mietkosten z.T. erheblich. Daher sollten Sie möglichst frühzeitig vor Studienbeginn mit der Wohnungssuche beginnen.

Wer volljährig ist und eine eigene Wohnung hat, muss Rundfunkgebühren bezahlen! Die für Studierende geltenden Regelungen finden Sie auf der Seite Rundfunkbeitrag.

Studierende müssen grundsätzlich kranken- und pflegeversichert sein: Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann bei den Eltern in der Familienversicherung bleiben.

Wer nebenher jobbt oder im Rahmen z.B. eines Praktikums Geld verdient, sollte die Verdienstgrenze einhalten, da das sonst Auswirkungen auf die Familienversicherung hat bzw. Sie aus der Familienversicherung herausfallen.

Für nicht Familienversicherte gilt längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters der günstige Tarif der gesetzlichen studentischen Kranken- und Pflegeversicherung.

Günstig essen kann man in der Hohenheimer Mensa.