Deine Bachelorbewerbung ins 1. Fachsemester

Ausländische Hochschulzugangsberechtigung (EU-Bürger:innen)

Du möchtest Dich als Studienanfänger:in an der Universität Hohenheim bewerben und hast keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)? Dann findest Du hier alle wichtigen Informationen – von den formalen Voraussetzungen über den Bewerbungsprozess bis hin zur Studienplatzvergabe.

Die Informationen auf dieser Seite sind für Dich relevant, wenn Du:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit hast, aber keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur).
  • EU-Bürger:in bist ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur).
  • Bürger:in des EWR-Staates Liechtenstein, Island oder Norwegen bist, aber keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) hast.

Bevor Du Dich für einen Studiengang bewirbst, lies Dir die Informationen zu den formalen Voraussetzungen, dem Bewerbungsprozess und den benötigten Unterlagen in Ruhe durch. Das erleichtert Dir die Bewerbung und hilft, Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.

Zugangsvoraussetzungen | So bewirbst Du Dich | Unterlagen für die Bewerbung | Vergabe der Studienplätze | Gesamtpunktzahl im Zeugnis | FAQs

Bewerbung Kooperations­studiengänge

Für folgende Studiengänge erfolgt die Bewerbung, Zulassung und Einschreibung an der Universität Stuttgart als Kooperationspartner:

Zugangsvoraussetzungen

Um Dich erfolgreich an der Universität Hohenheim zu bewerben, musst Du folgende Zugangsvoraussetzungen zwingend erfüllen:

  • Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

    Mit der allgemeinen Hochschulreife („Abitur“) kannst Du Dich für alle Bachelor-Studiengänge bewerben. Deine ausländische HZB muss der deutschen HZB (Abitur) gleichgestellt sein. Die Gleichstellung wird von der Uni Hohenheim im Zuge Deiner Bewerbung geprüft.

    Hinweis für deutsche Staatsangehörige:

    Deutsche Staatsbürger:innen müssen ihre Zeugnisse vorher bei der für sie zuständigen Stelle anerkennen lassen. Bei Wohnsitz in Baden-Württemberg oder im Ausland ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
    Bitte beantrage die Anerkennung Deiner Zeugnisse rechtzeitig, da die Bearbeitung mehrere Monate dauern kann.
    Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse

    Da alle Bachelor-Studiengänge an der Uni Hohenheim deutschsprachig sind, musst Du bei der Bewerbung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, wenn die Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Schule erworben wurde. Dies gilt nicht für deutsche Staatsangehörige.
    Anerkannte Nachweise der Deutschkenntnisse (PDF, 1 MB)
  • Nachweis über ein Studienorientierungsverfahren

    Wer in Baden-Württemberg ein Bachelor-Studium beginnen möchte, muss einen Nachweis über ein Studienorientierungsverfahren erbringen. Den Orientierungstest solltest Du vor Bewerbungsschluss abgelegt haben. Den Nachweis gut aufheben, da Du diesen im Falle einer Zulassung mit dem Antrag auf Einschreibung einreichen musst.
    Für die Studiengänge B.A. Biologie Lehramt an Gymnasien und B.Sc. Wirtschaftspädagogik: Lehrerorientierungstest
    Für die übrigen Studiengänge empfehlen wir: OrientierungsTest www.was-studiere-ich.de

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So bewirbst Du Dich

  • Bewerbung Universität Hohenheim

    Bewirb Dich online über das Bewerbungsportal HohCampus für den Bachelor-Studiengang Deiner Wahl und lade die Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsportal hoch. Dort kannst Du auch jederzeit den Stand Deiner Bewerbung einsehen. Du kannst Dich für insgesamt 3 Studiengänge bewerben. Eine Mehrfachregistrierung ist nicht zulässig.

    Checkliste zur Bewerbung (PDF, 222 kB)

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Unterlagen für die Bewerbung

Hinweis: Alle Dokumente müssen in der Originalsprache hochgeladen werden sowie zusätzlich, falls die Originalsprache nicht Deutsch oder Englisch ist, in einer deutschen oder englischen anerkannten Übersetzung.

  • Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

    Für die Online-Bewerbung ist ein Upload ausreichend.
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse

    Um ausreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen, musst Du bei der Bewerbung einen entsprechenden Nachweis hochladen. Dies gilt nicht für deutsche Staatsangehörige.
  • Nachweis von außerschulischen/beruflichen Qualifikationen

    Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen können außerschulische Aktivitäten (Preise/Auszeichnungen) sowie berufliche Vorerfahrung (Praktika /Berufsausbildung), die vor Bewerbungsschluss absolviert wurden, Pluspunkte im Auswahlverfahren geben. Diese kannst Du in der Online-Bewerbung angeben. Den entsprechenden Nachweis musst Du bei der Einschreibung einreichen.
  • Sonderanträge

    Du kannst bei Deiner Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge Sonderanträge stellen.
    > Zweitstudium
    > Härtefallantrag
    > Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Wartezeit)
    > Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Durchschnittsnote)
    >
    Berücksichtigung im Rahmen der Spitzensportler-Quote (Personen des öffentlichen Interesses mit Ortsbindung)
    Details zu den Kriterien für Sonderanträge

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Vergabe der Studienplätze

Gibt es bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang mehr Bewerber:innen in das erste Fachsemester als Studienplätze vorhanden sind, dann erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien in der angegebenen Reihenfolge:

1.

Vorwegzulassung

Bevorzugt werden Bewerber:innen, die bereits eine Zulassung erhalten haben und diese nicht antreten konnten. Gründe hierfür können zum Beispiel sein: Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst. Um Dein Studium nach Dienstende aufnehmen zu können, musst Du Dich erneut bewerben sowie eine Kopie des früheren Zulassungsbescheides und der Dienstzeitbescheinigung einreichen.

2.

Vorabquoten

Für einige Bewerber:innengruppen werden gesondert Studienplätze bereitgestellt:

3.

Verbleibende Studienplätze

90% hochschuleigenes Auswahlverfahren

Die Auswahlkriterien sind für jeden Studiengang einzeln festgelegt. Zu den Kriterien können zählen:

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung („Abi-Note“)
  • Gewichtete Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung
  • Auswahlgespräch
  • Außerschulische/berufliche Qualifikationen

10% Wartezeit

Jedes halbe Jahr, welches seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergeht und Du nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben bist, wird automatisch als Wartesemester gezählt. Grundsätzlich werden maximal sieben Wartesemester berücksichtigt. Die Studienplätze werden der Reihenfolge nach vergeben, angefangen bei den Bewerber:innen mit den meisten Wartesemestern. Die Noten der Hochschulzugangsberechtigung spielt hierbei keine Rolle.

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Gesamtpunktzahl im Zeugnis

Zur Erstellung der Ranglisten für die zulassungsbeschränkten Studiengänge musst Du in Deiner Bewerbung die Gesamtpunktzahl aus Deinem Zeugnis angeben. Wir gehen von einer Gesamtpunktzahl im Zeugnis von 900 aus.

  • Wenn die Gesamtpunktzahl in Deinem Zeugnis 840 beträgt, trage bitte bei der Online-Bewerbung die entsprechende Punktzahl aus dieser Liste ein.
  • Bei anderer Gesamtpunktzahl oder wenn in Deinem Zeugnis keine Punktzahlen angegeben sind, trage bitte die Punkte, Deiner Durchschnittsnote entsprechend, aus dieser Liste ein.

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FAQs

Nein, seit dem Wintersemester 2022/23 ist keine zusätzliche Bewerbung über uni-assist notwendig. Deutsche Staatsangehörige müssen ihre Zeugnisse aber vorher bei der für sie zuständigen Stelle anerkennen lassen. Bei Wohnsitz in Baden-Württemberg oder im Ausland ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.

 

Deine Hochschulzugangsberechtigung (sowie weitere Nachweise wie z.B. über Praktika, Berufserfahrung usw.) müssen im Bewerbungsportal HohCampus in der Originalsprache hochgeladen werden sowie zusätzlich, falls die Originalsprache nicht Deutsch oder Englisch ist, in einer deutschen oder englischen Übersetzung.

Die Übersetzung muss von einer Person oder Institution gefertigt worden sein, die zu einer vereidigten oder gerichtlich zugelassenen Übersetzung berechtigt ist (in Deutschland oder im Ausland).

Falls Dein Zeugnis Dich nicht dazu berechtigt, direkt ein Studium in Deutschland anzufangen, kann ein einjähriges Studienkolleg besucht werden. Es wird mit der Feststellungsprüfung abgeschlossen, mit der Du Dich dann zum Studium in Deutschland bewerben kannst.

Bei Fragen zum Studienkolleg wende Dich bitte an das Studiensekretariat.

Nein. Mit Deiner Bewerbungsnummer und Deinem Passwort kannst Du selbst im Bewerbungsportal HohCampus nachsehen, welche Daten bei der Uni eingegangen sind und wie der Status Deiner Bewerbung ist.

Wenn Du die E-Mail-Benachrichtigungen im Bewerbungsportal aktiviert hast, erhältst Du eine Nachricht per E-Mail, wenn sich der Status Deiner Bewerbung ändert. Die konkrete Änderung erfährst Du dann durch Einloggen im Bewerbungsportal. Dort siehst Du z.B. ob Du für das Verfahren zugelassen oder ausgeschlossen wurdest oder wenn eine Zulassung vorliegt.

Nein. Eine Bewerbung nach Bewerbungsschluss ist nicht möglich! Sollten allerdings in Studiengängen Studienplätze frei bleiben, werden diese im Losverfahren vergeben.

Du kannst Dich erst bewerben, wenn Du Dein Abschlusszeugnis erhalten hast, weil sonst Pflichtfelder nicht ausgefüllt werden können.

Du kannst Dich für höchstens drei Studiengänge parallel bewerben.

Nein! Du darfst Dich nur 1-mal im Bewerbungsportal registrieren. Wenn Du Dich erneut registrierst und eine Bewerbung abgibst, wird die erste Bewerbungsnummer gesperrt. Du hast aber unter der gleichen Bewerbungsnummer die Möglichkeit, Dich für insgesamt 3 Studiengänge zu bewerben.

Mit Deiner Bewerbungsnummer und Deinem Passwort kannst Du selbst im Bewerbungsportal HohCampus nachsehen, wie der Status Deiner Bewerbung ist.

Wenn Du die E-Mail-Benachrichtigungen im Bewerbungsportal aktiviert hast, erhältst Du eine Nachricht per E-Mail, wenn sich der Status Deiner Bewerbung ändert. Die konkrete Änderung erfährst Du dann durch Einloggen im Bewerbungsportal. Dort siehst Du z.B. ob Du für das Verfahren zugelassen oder ausgeschlossen wurdest oder wenn eine Zulassung vorliegt.

 

Ja! Wer in Baden-Württemberg ein Bachelor-Studium beginnen möchte, muss einen Nachweis über ein Studienorientierungsverfahren erbringen. Den Orientierungstest solltest Du vor Bewerbungsschluss abgelegt haben. Den Nachweis gut aufheben, da Du diesen im Falle einer Zulassung mit dem Antrag auf Einschreibung einreichen musst.

Achtung: Die Universität Hohenheim versendet keine Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für das 1. Fachsemester per Post. Laden Sie Ihren Bescheid bitte im Posteingang im Bewerbungsportal HohCampus selbst herunter. Im Zulassungsbescheid finden Sie die Frist zur Einschreibung (Immatrikulation).

Kontakt

Studiensekretariat
Wir beantworten Deine Fragen zum Bewerbungsverfahren.

E-Mail-Service
studsek@verwaltung.uni-hohenheim.de

Telefonsprechzeiten
0711 459 22015
Mo-Fr 10-11 Uhr

Stand der Bewerbung

Jederzeit online im Bewerbungsportal HohCampus über den Stand Deiner Bewerbung informiert bleiben.