In den zulassungsfreien Studiengängen erhalten alle Bewerber, die die Voraussetzungen für ein höheres Fachsemester erfüllen, eine Zulassung.
Bewerbungen in gleichnamigen oder gleichen Studiengang
Für Bewerbungen im gleichnamigen oder gleichen Studiengang werden zwei Ranglisten erstellt. Die Bewerber sind jeweils in beiden Listen ihres Studiengangs.
1. Rangliste nach den addierten ECTS der anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen |
2. Rangliste nach dem Grad des Angewiesenseins auf den angestrebten Studienort, insbesondere wegen:
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Studiengangwechsler
Für Studiengangwechsler wird eine dritte Rangliste erstellt.
3. Rangliste nach den addierten ECTS der anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen |
Die freien Studienplätze können in der Regel erst nach dem Rückmeldetermin ermittelt werden. Deshalb können auch die Bescheide zum Wintersemester meist erst im September und zum Sommersemester erst im März verschickt werden.
In der Regel werden Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt, wenn diese dieselben Kompetenzen vermitteln, als die in Hohenheim zu erbringenden Leistungen. Über die Anerkennung einzelner Leistungen entscheiden, je nach Studiengang, die Fachvertreter bzw. die Prüfungsausschüsse.
Voraussetzung für die Einstufung in ein höheres Fachsemester sind Anerkennungen aus einem früheren Studium, die mindestens einer Semesterleistung entsprechen (für die Einstufung in das 2. Fachsemester). Für die Einstufung in das 3. oder noch höhere Fachsemester, müssen entsprechend mehr Leistungen anerkannt werden.
Das gilt auch, wenn Sie in gleichnamigen Studiengängen zur Universität Hohenheim oder in fachverwandten Studiengängen innerhalb bzw. zur Universität Hohenheim wechseln.
Sonderregelung für den Wechsel zwischen den Bachelor-Studiengängen Biologie, Ernährungswissenschaft und Lebensmittelwissenschaft und Biotechnologie an der Universität Hohenheim:
Die Prüfungsordnung dieser Studiengänge ermöglicht einen Wechsel zwischen den Studiengängen unter Anerkennung aller erbrachten Leistungen, nachdem alle Leistungen des 1. Studienjahres vorliegen.
Im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden nach einer Stellungnahme des Akademischen Auslandsamtes der Universität Hohenheim dem zuständigen Prüfungsausschuss vorgelegt.
Es können nur Leistungen angerechnet werden, die bis Ende der Bewerbungsfrist erbracht, d.h. bestanden sind. Die Nachreichung von Prüfungsergebnissen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist nicht möglich!
Unterlagen, für die Bewerbung (werden bei der Online-Bewerbung im Bewerbungsportal hochgeladen)
- Antrag/Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Notenspiegel (in HohCampus abrufbar)
- Ausführliche Beschreibung der erworbenen Kompetenzen, z.B. durch Auszug aus dem Modulhandbuch oder eine detaillierte Vorlesungsgliederung
- Deckblatt zu Ihrem Antrag / Ihren Anträgen auf Anerkennung
- Meldebescheinigung - ist nur erforderlich, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, Ihr Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg ist und Sie auch einen Nachweis über eine Schwerbehinderung, die Pflege von Angehörigen oder die Zugehörigkeit zu einem Olympiakader einreichen.
In der Regel werden die Bescheinigungen beim Bürgerbüro ausgestellt. - Bescheinigung einer Fachstudienberatung (PDF, 251 kB) – wenn Sie bereits im 3. oder einem höheren Hochschulsemester eingeschrieben sind und den Studiengang wechseln wollen. Die Bescheinigung kann spätestens bei der Einschreibung nachgereicht werden.
Hier finden Sie eine Liste der Fachstudienberater:innen.
Anträge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Agrarwissenschaftliche Bachelorstudiengänge Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei. Wenn Sie sich als interne/r Bewerber/in für einen der agrarwissenschaftlichen Studiengänge bewerben, müssen keine Beschreibungen der erworbenen Kompetenzen (z.B. Modulbeschreibungen) eingereicht werden.
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Naturwissenschaftliche Bachelorstudiengänge Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei. Ein Deckblatt muss nicht eingereicht werden.
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Kommunikationswissenschaft Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei.
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Wirtschaftswissenschaften
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Digital Business Management
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Sustainability & Change
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Wirtschaftspädagogik Wenn Sie sich für Wirtschaftspädagogik beworben haben, weil Sie die Voraussetzungen für den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik mit ihrem bisherigen Studienabschluss noch nicht erfüllen, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen und einreichen:
Ein Antrag auf Pausche Anerkennung von Leistungen kann nur gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Liegen die unter 1) bis 3) genannten Voraussetzungen nicht vor, ist ein Antrag auf Einzelanerkennung zu stellen:
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Wirtschaftsinformatik
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Unterlagen, für die Bewerbung (werden bei der Online-Bewerbung im Bewerbungsportal hochgeladen)
- Antrag/Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Notenspiegel (online verifizierbar oder von der zuständigen Stelle bestätigt)
- Ausführliche Beschreibung der erworbenen Kompetenzen, z.B. durch Auszug aus dem Modulhandbuch oder eine detaillierte Vorlesungsgliederung
- Deckblatt zu Ihrem Antrag / Ihren Anträgen auf Anerkennung
- Meldebescheinigung - ist nur erforderlich, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, Ihr Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg ist und Sie auch einen Nachweis über eine Schwerbehinderung, die Pflege von Angehörigen oder die Zugehörigkeit zu einem Olympiakader einreichen.
In der Regel werden die Bescheinigungen beim Bürgerbüro ausgestellt. - Bescheinigung einer Fachstudienberatung (PDF, 251 kB) - wenn Sie bereits im 3. oder einem höheren Hochschulsemester eingeschrieben sind und den Studiengang wechseln wollen. Die Bescheinigung kann spätestens bei der Einschreibung nachgereicht werden.
Hier finden Sie eine Liste der Fachstudienberater:innen. - Studienbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemester.
Falls Sie exmatrikuliert sind, Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung. - Nachweis der Zugangsberechtigung zum Studiengang (Hochschulzugangsberechtigung: HZB, z.B. Abitur)
Anträge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Hinweis zu Notenspiegeln, die Sie selbst online abrufen und ausdrucken können:
Wenn der Notenspiegel eine Online-Verifizierung der Echtheit des Dokuments aufweist, ist das Einreichen eines einfachen Ausdrucks des Notenspiegels ausreichend.
Wenn keine Online-Verifizierung möglich ist, muss der Ausdruck von der verantwortlichen Stelle Ihrer Universität bestätigt werden (z.B. durch Unterschrift und Stempel vom Prüfungsamt auf dem Ausdruck).
Agrarwissenschaftliche Bachelorstudiengänge Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei.
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Naturwissenschaftliche Bachelorstudiengänge Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei. Ein Deckblatt muss nicht eingereicht werden.
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Kommunikationswissenschaft Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei.
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Wirtschaftswissenschaften
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Digital Business Management
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Sustainability & Change
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Wirtschaftspädagogik Wenn Sie sich für Wirtschaftspädagogik beworben haben, weil Sie die Voraussetzungen für den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik mit ihrem bisherigen Studienabschluss noch nicht erfüllen, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen und einreichen:
Ein Antrag auf Pausche Anerkennung von Leistungen kann nur gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Liegen die unter 1) bis 3) genannten Voraussetzungen nicht vor, ist ein Antrag auf Einzelanerkennung zu stellen:
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Wirtschaftsinformatik
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Unterlagen, für die Bewerbung (werden bei der Online-Bewerbung im Bewerbungsportal hochgeladen)
- Antrag/Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Notenspiegel (in HohCampus abrufbar)
- Ausführliche Beschreibung der erworbenen Kompetenzen, z.B. durch Auszug aus dem Modulhandbuch oder eine detaillierte Vorlesungsgliederung
- Deckblatt zu Ihrem Antrag / Ihren Anträgen auf Anerkennung
- Meldebescheinigung – ist nur erforderlich, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, Ihr Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg ist und Sie auch einen Nachweis über eine Schwerbehinderung, die Pflege von Angehörigen oder die Zugehörigkeit zu einem Olympiakader einreichen.
Anträge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Agrarwissenschaftliche Masterstudiengänge (außer Agrarbiologie und Bioeconomy) Wenn Sie sich als interne/r Bewerber/in für einen der agrarwissenschaftlichen Studiengänge bewerben, müssen keine Beschreibungen der erworbenen Kompetenzen (z.B. Modulbeschreibungen) eingereicht und nur das ausgefüllte Deckblatt sowie der Notenspiegel eingereicht werden. |
Naturwissenschaftliche Masterstudiengänge (inkl. Agrarbiologie und Bioeconomy) Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei. Ein Deckblatt muss nicht eingereicht werden. |
Kommunikationswissenschaftliche Masterstudiengänge Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei.
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Wirtschaftswissenschaftliche Masterstudiengänge (außer Bioeconomy) Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei. |
Unterlagen, für die Bewerbung (werden bei der Online-Bewerbung im Bewerbungsportal hochgeladen)
- Antrag/Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Notenspiegel (online verifizierbar oder von der zuständigen Stelle bestätigt)
- Ausführliche Beschreibung der erworbenen Kompetenzen, z.B. durch Auszug aus dem Modulhandbuch oder eine detaillierte Vorlesungsgliederung
- Deckblatt zu Ihrem Antrag / Ihren Anträgen auf Anerkennung
- Bachelor-Abschluss (Zeugnis oder Studienkontoauszug)
- Meldebescheinigung – ist nur erforderlich, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, Ihr Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg ist und Sie auch einen Nachweis über eine Schwerbehinderung, die Pflege von Angehörigen oder die Zugehörigkeit zu einem Olympiakader einreichen.
- Studienbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemester.
Falls Sie exmatrikuliert sind, Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung.
Anträge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Hinweis zu Notenspiegeln, die Sie selbst online abrufen und ausdrucken können:
Wenn der Notenspiegel eine Online-Verifizierung der Echtheit des Dokuments aufweist, ist das Einreichen eines einfachen Ausdrucks des Notenspiegels ausreichend.
Wenn keine Online-Verifizierung möglich ist, muss der Ausdruck von der verantwortlichen Stelle Ihrer Universität bestätigt werden (z.B. durch Unterschrift und Stempel vom Prüfungsamt auf dem Ausdruck).
Agrarwissenschaftliche Masterstudiengänge (außer Agrarbiologie und Bioeconomy) Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei. |
Naturwissenschaftliche Masterstudiengänge (inkl. Agrarbiologie und Bioeconomy) Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei. Ein Deckblatt muss nicht eingereicht werden. |
Kommunikationswissenschaftliche Masterstudiengänge Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei.
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Wirtschaftswissenschaftliche Masterstudiengänge (außer Bioeconomy) Das Formular muss für jedes Fach, das anerkannt werden soll, neu ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte legen Sie die Studieninhalte jeweils bei. |