Nachhaltige biobasierte Technologien

Bevor Sie sich für einen Studiengang bewerben, lesen Sie sich die Informationen zu den Voraussetzungen, den Auswahlkriterien und den benötigten Unterlagen in Ruhe durch.
Das erleichtert Ihnen die Bewerbung und hilft Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.

So bewerben Sie sich

Online-Bewerbung und Hochladen von Unterlagen
Sie bewerben sich online und laden bei der Online-Bewerbung Ihre Unterlagen im Portal hoch.

Wichtig: Es werden bei der Bewerbung keine Papierdokumente an die Universität Hohenheim geschickt!

Bewerbungsfristen

zum Wintersemester 15.9.
zum Sommersemester 15.3.

Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. 

Zum Masterstudiengang Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie kann zugelassen werden, wer folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt:

Ein mindestens dreijähriges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule mit überdurchschnittlichem Prüfungsergebnis

Anerkannt werden Bachelorabschlüsse der Agrarwissenschaften, Agrarbiologie, Nachwachsender Rohstoffe und Bioenergie oder verwandter Studiengänge (z.B. Forstwissenschaften Bioenergie, erneuerbare Energien).

Absolventen von Studiengängen, in dem der fachliche Inhalt mindestens 50% eines Bachelor-Studienganges in nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie entspricht, können zugelassen werden. Dies trifft z.B. auf umweltwissenschaftlich und technisch orientierte Studiengänge zu.
Näheres regelt die Zulassungsatzung

Mindestabschlussnote „gut“ (2,5) oder besser

Bei Durchschnittsnoten schlechter als 2,5 ist ein Ranking oder ein Nachweis über die besondere Eignung für den Studiengang beizufügen

(Nachweis durch ein Empfehlungsschreiben, eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung, besonderes gesellschaftliches oder soziales Engagement oder ein Motivationsschreiben)

Bewerber ohne Abitur oder Bachelor in  deutscher Sprache müssen ihre deutschen Sprachkenntnisse auf Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen

Für eine ordnungsgemäße Bewerbung sind folgende Unterlagen erforderlich (auch wenn Sie bereits an der Universität Hohenheim studieren). Mit Ausnahme der Anerkennungsanträge bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester, sind die Unterlagen bei der Online-Bewerbung ausschließlich als pdf-Datei hochzuladen.

Abschlusszeugnis (Transcript of Records) bzw. Nachweis über das abgeschlossene Hochschulstudium mit Durchschnittsnote

  • Liegt das Abschlusszeugnis noch nicht vor, ist eine Übersicht der bis dahin vorliegenden Prüfungsleistungen einzureichen. Das Abschlusszeugnis ist für die Aufnahme des Studiums im Wintersemester bis spätestens zum 15. Dezember des Jahres, für die Aufnahme des Studiums im Sommersemester bis spätestens zum 30. Juni des Jahres, für welches die Zulassung beantragt wird, nachzureichen.
  • Sollte die Durchschnittsnote Ihres Abschlusszeugnisses oder der Übersicht über Ihre bisher vorliegenden Prüfungsleistungen nicht überdurchschnittlich sein (Note 2,5 oder besser) kann der Zulassungsausschuss ein Empfehlungsschreiben von Professoren der Hochschule, an der Sie Ihre Abschlussprüfung erworben haben oder ein Ranking ihres Abschlussjahrganges berücksichtigen.

Diese Dokumente müssen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Falls weder Empfehlungsschreiben noch Ranking beiliegen, werden unterdurchschnittliche Bewerbungen vom Zulassungsausschuss abgelehnt.

Näheres regelt die Zulassungssatzung.

Bewerber ohne Abitur oder Bachelor in deutscher Sprache müssen ihre deutschen Sprachkenntnisse auf Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen

Wer bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben war, muss zusätzlich noch nachfolgende Nachweise einreichen:

  • Nachweis, dass der Prüfungsanspruch in dem Studiengang, für den die Zulassung beantragt wird oder einem verwandten Studiengang, noch besteht (Studienkontoauszug ausreichend, sofern das aktuelle Gesamtergebnis des Studiums ausgewiesen wird)
  • dass er sich in keinem laufenden Prüfungsverfahren befindet
 

Abschlusszeugnis (Transcript of Records) bzw. Nachweis über das abgeschlossene Hochschulstudium mit Durchschnittsnote

  • Sollte die Durchschnittsnote Ihres Abschlusszeugnisses oder der Übersicht über Ihre bisher vorliegenden Prüfungsleistungen nicht überdurchschnittlich sein (Note 2,5 oder besser) kann der Zulassungsausschuss ein Empfehlungsschreiben von Professoren der Hochschule, an der Sie Ihre Abschlussprüfung erworben haben oder ein Ranking ihres Abschlussjahrganges berücksichtigen.
Diese Dokumente müssen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Falls weder Empfehlungsschreiben noch Ranking beiliegen, werden unterdurchschnittliche Bewerbungen vom Zulassungsausschuss abgelehnt.

Näheres regelt die Zulassungssatzung.

Bewerber ohne Abitur oder Bachelor in deutscher Sprache müssen ihre deutschen Sprachkenntnisse auf Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen.

Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen

Für die Zulassung in ein höheres Fachsemester müssen Sie die Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen auf Master-Niveau beantragen.

Bitte füllen Sie das Formular Antrag auf Anerkennung für alle Prüfungsleistungen vollständig aus, die Sie anerkennen lassen möchten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite zur Bewerbung in höhere Fachsemester. 

Bitte vergessen Sie nicht, Beschreibungen der Prüfungsleistungen bzw. der dazugehörigen Veranstaltungen beizulegen, inklusive der Anzahl vergebener ECTS-credits und der Note.

Wer bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben war, muss zusätzlich noch nachfolgende Nachweise einreichen:

  • Nachweis, dass der Prüfungsanspruch in dem Studiengang, für den die Zulassung beantragt wird oder einem verwandten Studiengang, noch besteht (Studienkontoauszug ausreichend, sofern das aktuelle Gesamtergebnis des Studiums ausgewiesen wird)

FAQ

Eine Bewerbung zum Wintersemester ist bis zum 15.9., eine Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15.3. möglich.

Sie müssen die HZB in der Online-Bewerbung verpflichtend angeben.

Die Information zur HZB wird bei internationalen Bewerbern für die Prüfung der Studiengebührenpflicht benötigt und bei allen Bewerbern für statistische Auswertungen. Auf die Entscheidung, ob Sie zugelassen werden, hat die HZB keine Auswirkung.

Wenn Sie einen Nachweis für die HZB hochlanden, erleichtern Sie uns die Prüfung Ihrer Angaben im Bewerbungsverfahren und helfen uns, diese schneller durchführen zu können.

Fachliche Fragen (z.B. zu Studienstruktur und Inhalten des Studiums) richten Sie an die Studiengangskoordination. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich an das Studiensekretariat.