Bei außergewöhnlichen Sachverhalten (Krankheit etc.) besteht die Möglichkeit bei der Onlinebewerbung einen Sonderantrag zu stellen. 5 % der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen, die sog. Härtefall-Quote, sind dafür reserviert.
Zulassung im Rahmen der Härtefallquote
... wenn besondere gesundheitliche, soziale oder familiäre Umstände in der Person des Bewerbers die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Die Gründe müssen derart gravierend sein, dass eine Verzögerung um auch nur ein Semester unzumutbar ist.
Fachärztliches Gutachten (wenn gesundheitliche Umstände geltend gemacht werden)
Im fachärztlichen Gutachten muss hinreichend Stellung genommen werden. Das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es sollte auch für einen medizinischen Laien nachvollziehbar sein.