Tierschutz und Forschung sind beide im Grundgesetz verankert. So gehört die Forschungsfreiheit zu den bürgerlichen Grundrechten (Artikel 5 GG). Der Tierschutz wurde im Jahr 2002 als Staatsziel in der Verfassung verankert (Artikel 20a GG).
Im Detail regeln verschiedene Verordnungen und Gesetze den Umgang mit Tieren: