Bewerben Wirtschaftspädagogik Master

So bewerben Sie sich

Online-Bewerbung

Sie bewerben sich online und laden bei der Online-Bewerbung Ihre Unterlagen im Portal hoch.

Wichtig: Es werden keine Papierdokumente an die Universität Hohenheim geschickt!

Bewerbungsfristen

1. Fachsemester
nur zum Wintersemester: 15.6.

Höhere Fachsemester
zum Wintersemester: 15.6.
zum Sommersemester: 15.1.

Für eine Zulassung zu dem Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik sind unter anderem mind. 24 ECTS im Bereich Pädagogik notwendig; siehe Zulassungssatzung. Zum Master können Sie nur dann zugelassen werden, wenn Sie bereits eine der sechs Zulassungskategorien erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie bedauerlicherweise nicht direkt in den Hohenheimer Masterstudiengang einsteigen.

Allerdings haben Sie die Möglichkeit der Nachqualifizierung innerhalb des Bachelorstudiengangs Wirtschaftspädagogik (Quereinstieg). Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Quereinstieg.

FAQ

Nein, das ist leider nicht möglich.

Der Zulassungsausschuss prüft die Unterlagen nach der Bewerbung. Eine Vorabprüfung der Unterlagen ist nicht möglich. Die Zulassungsvoraussetzungen können Sie im Detail in der Zulassungssatzung nachlesen.

Nein, das Schulpraktikum wird vom staatlichen Seminar organisiert und erfordert Begleitveranstaltungen in Verbindung mit dem Schulpraktikum, die erst während des Studiums besucht werden können.

Für eine Zulassung zu dem Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik sind unter anderem mind. 24 ECTS im Bereich Pädagogik notwendig; siehe Zulassungssatzung.
Zum Master können Sie nur dann zugelassen werden, wenn Sie bereits eine der sechs Zulassungskategorien erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie bedauerlicherweise nicht direkt in den Hohenheimer Masterstudiengang einsteigen.

Allerdings haben Sie die Möglichkeit der Nachqualifizierung innerhalb des Bachelorstudiengangs Wirtschaftspädagogik (Quereinstieg).

Studienrichtung I ist wählbar, wenn:

  • im Bachelor Vertiefungen im Bereich BWL / VWL gewählt wurden und
  • die weiteren Voraussetzungen der Zulassungssatzung erfüllt sind.

Studienrichtung II ist wählbar, wenn:

  • im Bachelor ein Zweitfach gewählt wurde und
  • die weiteren Voraussetzungen der Zulassungssatzung erfüllt sind.

Das im Bachelor gewählte Zweitfach muss beibehalten werden und kann zum Master nicht gewechselt werden!!!

(Bsp: Bachelor: Mathe, Master: Englisch ist NICHT möglich)

 

Weitere Informationen zum Studiengang sowie Antworten zu weiteren Fragen finden Sie auf der Homepage des Instituts für Bildung, Arbeit und Gesellschaft.