Haftung & Versicherung
Bei der Teilnahme am Universitätssport besteht für alle an der Universität Hohenheim immatrikulierten Studierenden der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, soweit sie an offiziellen Veranstaltungen des Universitätssports unter Aufsicht von bestellten Übungsleitern oder Sportlehrern teilnehmen.
Offizielle Veranstaltungen sind alle im Sportprogramm aufgeführten Sportstunden, sowie zusätzlich ausgeschriebene Sportangebote im Rahmen des Universitätssports.
Für Sportunfälle im Universitätssportgelände außerhalb der offiziellen Sportveranstaltungen besteht kein Versicherungsschutz.
Für Bedienstete der Universität Hohenheim gelten regelmäßige Universitätssportveranstaltungen als Betriebssport, sofern sie an die Arbeitszeit anschließen und unter Aufsicht von bestellten Übungsleitern oder Sportlehrern stehen.
Für beamtete Teilnehmer des Universitätssports besteht kein Anspruch auf Unfallfürsorge.
Personenunfälle müssen sofort beim Universitätssport gemeldet werden, da die Versicherung die Schadensmeldung innerhalb von 3 Tagen verlangt.
Für alle weiteren Personen erfolgt die Teilnahme am Universitätssport auf eigene Gefahr.
Für Jugendliche ist die Teilnahme nur mit schriftlicher Genehmigung des Universitätssports möglich.
Im Übrigen wird eine Schadenshaftung des Trägers des Universitätssports und seiner Bediensteten grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Diebstähle und Beschädigungen von Privateigentum in den vom Universitätssport genutzten Hallen, Räumen und Plätzen.
Überdies wird allen Teilnehmern am Universitätssport empfohlen, eine Haftpflichtversicherung zur Erlangung von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und daraus Haftansprüche erwachsen.
Für die Abdeckung eigener Schäden ist eine private Unfallversicherung zu empfehlen.