Alle ukrainischen Geflüchteten erhalten Schutz nach §24 Aufenthaltsgesetz.
Voraussetzung ist, dass sie sich bei den Registrierungsstellen in der Erstaufnahme oder bei den Ausländerbehörden melden, auch wenn sie privat untergekommen sind. Die Registrierung ist der erste Schritt, damit Studierende und Wissenschaftler:innen aus der Ukraine ein Studium oder eine Tätigkeit an einer deutschen Hochschule aufnehmen können. Außerdem können sie dann Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts nach Asylbewerberleistungsgesetz beantragen und haben freie Wohnsitzwahl.
Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind und Ihr Studium oder Ihre Forschung an der Universität Hohenheim aufnehmen oder fortsetzen wollen, können Sie sich per E-Mail an das Akademische Auslandsamt wenden.