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Pflanzenschutz-Sachkundenachweis  [04.04.14]

Merkblatt zur Pflanzenschutz-Sachkundenachweis Gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren, Mit der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen vom 6. Februar 2012) wurde der Umgang neu geregelt. Eine Person darf nur dann Pflanzenschutzmittel anwenden oder darüber beraten, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt (Weitere Informationen s. Merkblatt). Freundliche Grüße J. Hosseinzadeh


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