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Arbeitsmedizinische Vorsorge  [20.01.15]

Gefährdungsbeurteilung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Umsetzung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) ist eine spezielle Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Damit die Einrichtungen ihrer Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten nachkommen können, wurden von der Arbeitssicherheit ein Konzept und Formblätter zur Gefährdungsbeurteilung entwickelt.

Die Gefährdungsbeurteilung und die Beurteilung der Art der arbeitsmedizinischen Vorsorge werden von der Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und dem Institut/der Einrichtung durchgeführt. Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung werden Institute/Einrichtungen gesondert von der Arbeitssicherheit angeschrieben.

Die Gefährdungsbeurteilungen werden zuerst für die Bereiche durchgeführt, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird (Durchführung der Gefahrstoffverordnung).

Freundliche Grüße

J. Hosseinzadeh

 

 


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