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Verhalten im Brandfall   [30.11.18]

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studierende,aus gegebenem Anlass möchte ich Sie gerne auf einige Verhaltensregeln zum Verlassen der Gebäude in Richtung der Sammelplätze bei einem ausgelösten Feueralarm aufmerksam machen bzw. in Erinnerung rufen.

     

  1. Stets Ruhe bewahren!
  2. Gefahrenbereich, d.h. das entsprechende Gebäude, so schnell wie möglich verlassen.
  3. Stets das Gebäude auf den ausgeschilderten Fluchtwegen verlassen.
  4. Begeben Sie sich auf die ausgeschilderten Sammelplätze und halten Sie sich nicht vor dem Gebäude auf. Z.B. der Sammelplatz für die Hörsäle der Biologiegebäude und für den Laborbau Biologiegebäude II befindet sich Richtung Schloss auf der Wiese. Der Sammelplatz für den Laborbau Biologiegebäude I befindet auf der Südseite des Ökologiegebäudes I.
  5. Wichtig für Dozenten: Bei Auslösung eines Feueralarms müssen die Hörsäle und Seminarräume durch die Dozenten geräumt und die Studierenden auf die Sammelplätze geführt werden.
  6. Personenmitnahme: Verletzte oder behinderte Personen sind mitzunehmen bzw. aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Falls nötig, weitere Hilfe hinzuziehen.
  7. Verhalten bei versperrten Fluchtwegen (z. B. aufgrund starker Verrauchung): Zweiten Fluchtweg benutzen (Fenster, Fluchtbalkon etc.). Wenn dies nicht möglich ist Türen abdichten (am besten mit nassen Tüchern, Stoffen u. ä.) und durch Telefon, Handy oder am Fenster durch Winken und Rufen auf sich aufmerksam machen.
  8. Fluchtwege: Treten Verrauchungen auf, bewegen Sie sich am Boden entlang, weil nur dort Sauerstoff und eine bessere Sicht vorhanden sind.
  9. Aufzüge: Im Brandfall ist das Benutzen der Aufzüge verboten: Erstickungsgefahr!
  10.  

Sofern Sie weitere Fragen haben sollten, können Sie sich gerne an die Arbeitssicherheit wenden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Hosseinzadeh


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