Baurechtliche Berechnung des Parkplatzbedarfs

Auf dem Campus existieren derzeit knapp 1700 Parkplätze. Die Baurechtliche Berechnung sieht aber nur einen Bedarf von 1431 Parkplätzen vor.

Die Berechnung erfolgt in 2 Stufen: Zunächst wird für den gesamten Standort ein Grundbedarf ermittelt. Anschließend wird die ÖPNV-Anbindung bewertet. Je nach Qualität der Anbindungen werden zwischen 30% (sehr gute Anbindung) und 100% (schlechte Anbindung) des Grundwerts als tatsächlicher Parkplatzbedarf veranschlagt.

Grundwert für Hochschulen:

 - Hochschulen (Uni): 1 Stellplatz je 2-4 Studierende
 - Schulgebäude (Gartenbauschule): 1 Stellplatz je 4 Schüler über 18 Jahre
 - Gaststätten (Denkbar, Speisemeisterei): 1 Stellplatz je 12 m² Nutzfläche
 - Verkaufsstätten (Wittwer, Copy Shop): 1 Stellplatz / 50m² Nutzfläche

Der Parkplatzbedarf der Universität Hohenheim wird nicht separat für jedes einzelne Gebäude, sondern pauschal für den gesamten Campus berechnet.

Berücksichtigung des ÖPNV:
Für 4 Kriterien werden 0-3 Punkte vergeben (3 = bester Wert). Die Anbindung der Uni Hohenheim gilt demnach als sehr gut:

 - Dichte: Mehr als 3 Linien (= 3 Pkt.)
 - Erreichbarkeit: Haltestelle im Radius von 300m (= 3 Pkt.)
 - Leistungsfähigkeit: Takt max. 10 min. (= 2 Pkt.)
 - Attraktivität: leistungsfähiges Verkehrsmittel = Stadtbahn (= 3 Pkt.)

11 Pkt. => 40% des Grundwertes werden für den Hohenheimer Campus als tatsächlicher Parkplatzbedarf veranschlagt.
Damit ergeben sich nach der geltenden Stellplatzverordnung 1431 Parkplätze.

Quelle: Verwaltungsvorschrift des Verkehrsministerium BaWü, Stand November 2016