Bewerbungs-ABC

Bei der Bewerbung um einen Studienplatz gibt es einiges zu beachten. Da kann es kompliziert erscheinen die richtigen Informationen zu finden. Außerdem sind einige der Begriffe im Bewerbungsverfahren nicht gerade selbsterklärend und können schnell zu Verwirrung führen.

Wofür kann ich mich bewerben?

Wie werden die Studienplätze vergeben?

Die Studienplatzvergabe für das 1. Fachsemester bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen funktioniert so...

Wenn Sie nach Ihrem Abitur einen Dienst machen möchten, können Sie sich bereits vor oder während des Dienstes um einen Studienplatz bewerben. Wenn Sie während Ihrer Dienstzeit eine Zulassung zum Studium bekommen, müssen Sie das Studium nicht antreten und können den Dienst zu Enden machen.
Wichtig ist, den Zulassungsbescheid gut aufzuheben! Sie können sich dann bis spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende erneut um diesen Studienplatz bewerben und werden bevorzugt zugelassen.

Sie nehmen aber nicht automatisch am Vergabeverfahren im folgenden Jahr teil sondern müssen einen neuen Antrag auf Zulassung (Online-Bewerbung) stellen.

Fügen Sie diesem zusätzlich eine Kopie dieses früheren Zulassungsbescheides sowie eine Dienstzeitbescheinigung bei.

Nach Zulassung der bevorzugten Bewerber werden die verbliebenen Studienplätze an folgende Vorab-Quoten vergeben:

5%Härtefälle
8%Internationale Bewerber (Nicht-EU-Angehörige)
2%Bewerber für ein Zweitstudium
1%Personen des öffentlichen Interesses mit Ortsbindung (z.B. Spitzensportler)

Von den noch verbliebenen Studienplätzen werden vergeben…

…90% nach hochschuleigener Auswahl (Leistungs-Quote)
Die Studienplätze werden anhand von Auswahlkriterien, die für jeden Studiengang in Auswahlsatzungen festgelegt sind, vergeben: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung („Abi-Note“), gewichtete Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, Auswahlgespräch, einschlägige Berufsausbildung, Praktika, ehrenamtliches Engagement, Preise und Auszeichnungen.

…10% nach Wartezeit (Wartezeit-Quote)
Jedes halbe Jahr, das seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergeht und das Sie nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind, wird automatisch als Wartesemester gezählt. Grundsätzlich werden maximal sieben Wartesemester berücksichtigt.
Der Bewerber, der die meisten Wartesemester mitbringt, d.h. am längsten gewartet hat, erhält den ersten Platz. Derjenige, der am zweitlängsten gewartet hat, den zweiten Platz usw. Das geht so lange, bis 10% der Studienplätze vergeben sind.
Die Noten der Hochschulzugangsberechtigung („Abitur”) spielen hierbei keine Rolle.