Beantragungsverfahren

Mehrstufige Beantragungsverfahren

Oft sind bei der Beantragung von Fördermitteln mehrere Stufen zu durchlaufen.

Dies soll den Aufwand bei allen Beteiligten begrenzen, in dem nur Projekte mit guten Förderchancen vollständig ausgearbeitet und begutachtet werden müssen.


Für die erste Stufe muss dabei zunächst eine kürzere sog. Projektskizze eingereicht werden.


Auf Grundlage der eingereichten Skizzen trifft die Förderorganisation eine Vorauswahl und fordert die ausgewählten Antragstellenden zur Stellung eines vollständigen Projektantrags (2. Stufe) auf.


Mehrstufige Verfahren können auch persönliche Interviews, Vor-Ort Begutachtungen oder andere Auswahlverfahren umfassen.


Beachten Sie, dass Sie in der Skizze gemachte Festlegungen, z.B. zum Budget, im Vollantrag nicht beliebig revidieren können. Planen Sie daher schon die Skizze so gut und realistisch wie möglich.

Dauer bis Bewilligung

Die Dauer des Verfahrens von der Einreichung bis zum möglichen Projektstart kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Bei DFG-Einzelförderung muss bspw. mit ca. 5-6 Monaten gerechnet werden.
Die Planung größerer Verbundanträge kann mehrere Jahre umfassen.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Prinzipiell ist es verboten, mit den Arbeiten an einem beantragten Projekt bereits vor dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Bewilligungszeitraum zu beginnen.

Ausnahmen sind jedoch möglich:

  • Wenn sich die förmliche Bewilligung verzögert, dies der Antragstellende nicht zu vertreten hat und mit der Ausführung des Vorhabens begründbar nicht gewartet werden kann.
  • Auf Antrag kann der Fördergeber dann einen vorzeitigen Vorhabenbeginn zulassen.
  • Die Erlaubnis des vorzeitigen Vorhabenbeginns sollte unbedingt schriftlich vorliegen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Zeitplanung und beim Kontakt mit dem Fördergeber/Projektträger.