Interne Leistungen

Für viele drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte werden die kostenpflichtigen Dienstleistungen gemeinschaftlicher Einrichtungen der Universität genutzt, wie die Core Facility (CFH), die Versuchsstation Agrarwissenschaft oder der Fuhrpark.

Bei Bundesförderung und DFG:

Bei der Förderung aus Bundesmitteln (bspl. BMBF/PTJ) oder aus Mitteln der DFG können sich in Bezug auf diese internen Leistungen Probleme bei der Projektabrechnung ergeben.

Die Fördergeber/Projektträger legen ihre gesetzlichen Vorgaben so aus, dass sie alle Ausgaben(-anteile), die der Grundausstattung der Universität bzw. der Zuarbeit von Stammpersonal zugerechnet werden können oder Gemeinkostenanteile enthalten, nicht als zuwendungsfähig anerkennen.

Der Fördergeber/Projektträger fordert hier vom Fördernehmer eine vollständige Trennung zwischen Grundfinanzierung und projektbezogener Finanzierung und erkennt nur solche Ausgaben an, die direkt durch das geförderte Projekt verursacht werden. Zudem müssen diese  verursachungsgemäß ermittelten Ausgaben durch externe Mittelflüsse belegt werden.

Dies bedeutet beispielsweise für die Nutzung des Fuhrparks, dass nur die tatsächlich entstandenen und durch Rechnung belegbaren Benzinkosten anerkannt werden und keine Kilometersätze, da diese auch Gemeinkosten (für Personal, Fuhrparkwartung und -pflege etc.) enthalten.


Dieses Problem wird u.U. erst bei der Projektabrechnung virulent. Auch wenn Ihre bei der Antragstellung z.B. auf Grundlage der jeweiligen Gebührenordnung ermittelten Budgetposten für interne Leistungen bewilligt wurden, bedeutet dies nicht, dass diese Ausgaben später anerkannt, d.h. finanziert werden. Im ungünstigsten Fall wird der Geldgeber/Projektträger auch abgerufene Mittel zurückfordern.

Bitte kontaktieren Sie uns daher frühzeitig, sollten Sie für Projekte mit Bundesförderung interne Leistungen nutzen wollen.
Gemeinsam können wir für ihr Projekt eine möglichst gute Lösung finden.
Gemeinsam mit den betreffenden Einrichtungen helfen wir Ihnen, die Vorgaben der Projektträger einzuhalten und eventuelle Deckungslücken zu minimieren und Möglichkeiten der Gegenfinanzierung zu prüfen.

Die Universitätsleitung hat bereits mehrfach und auch in Abstimmung mit anderen Universitäten versucht, die Fördergeber auf die Probleme hinzuweisen, die diese Praxis verursacht. Auch vor dem Hintergrund, dass diese dem z.B. durch die DFG geförderten Ausbau leistungsstarker Forschungsinfrastruktur an den Universitäten entgegenläuft. Leider bisher ohne Erfolg.