Unterschrift (rechtsverbindlich)

Nur der Rektor der Universität oder seine bevollmächtigten Vertretungen können eine rechtsverbindliche Unterschrift für die Universität Hohenheim leisten.

  • Diese kann für die Universität Hohenheim nur der Rektor oder seine bevollmächtigten Vertretungen leisten.
  • Dies dient dem Schutz der  Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor einer persönlichen Haftung oder einer Haftung des Fachgebiets bzw. der Einrichtung.
  • Nicht rechtsgültig unterzeichnete Dokumente haben im Ernstfall keine offizielle Gültigkeit, d.h. eventuelle Haftungen und Rechtsrisiken fallen unter Umständen auf den nicht von der Universität autorisierten Unterzeichnenden zurück.
  • Die Abteilung Forschungsförderung übernimmt das Einholen der rechtsverbindlichen Unterschrift gern für Sie.
  • Bitte planen Sie hierfür mindestens zwei Werktage ein, da wir nur durch uns geprüfte Unterlagen vorlegen und der Ablauf etwas Zeit in Anspruch nimmt.
  • Rechtsverbindliche Unterschriften in elektronischer Form sind an der UOH bislang nicht möglich.