Verhalten im Brandfall

Im Falle eines Brandes ist Panik ist unter allen Umständen zu verhindern. Ruhe bewahren! Nur durch besonnenes Handeln können Gefahren richtig eingeschätzt und Hilfs- oder Selbsthilfemaßnahmen richtig eingeleitet oder koordiniert werden.

Bei Ausbruch eines Brandes ist die Feuerwehr zu alarmieren!!!

Gebäude mit Brandmeldenanlagen

In Gebäuden mit einer Brandmeldeanlage ist der Handmelder (Druckknopfmelder) zu benutzen! Dieser befindet sich immer im Bereich der Treppenhäuser, in Fluren oder vor den Ausgängen (Fluchtweg). Durch die Auslösung des Feueralarms mittels Handmelder wird die Feuerwehr alarmiert. Im Gebäude wird zusätzlich eine akustische Warnung ausgelöst.

Um der  Feuerwehr zusätzliche Informationen zu übermitteln, kann anschließend, wenn es die Situation erlaubt, die Notrufnummer 0- 112 benutzt werden. Wichtige Informationen könnten sein:

  • ob Personen in Gefahr sind,
  • was brennt (Gefahrstoffe, Gasflaschen, umweltgefährdende Stoffe),
  • welches Stockwerk betroffen ist usw.

Für die Abschaltung von Brandmeldeanlagen oder einzelnen Rauchmeldern oder Brandmeldelinien müssen Ersatzmaßnahmen getroffen werden. Die Genehmigung zu Abschaltungen erteilt die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Gebäude ohne Brandmeldeanlage

0-112

In Gebäuden ohne Brandmeldeanlage ist die Feuerwehr über das Telefon
0-112 zu alarmieren. Auch hier gilt: Ruhe bewahren! Ruhig und deutlich
melden:

  • Wo brennt es?
  • Was brennt?
  • Sind Menschen in Gefahr?
  • Wer meldet?

Grundsätzlich gilt, wer meldet, sollte nach Möglichkeit die Einweisung der Feuerwehr übernehmen oder eine Person dazu bestimmen. Für Telefonapparate ohne Amtsberechtigung gilt für den Bereich Hohenheim
die Rufnummer: 22044 (Störmeldestelle).

Ablauf der Alarmierung:

  • Die Aufforderung aussprechen, dass die Feuerwehr zu alarmieren
    ist!
  • In welchem Gebäude brennt es, bitte Straßennamen angeben!
  • Institutsname oder Nummer oder Gebäude Nummer angeben!
  • Was brennt?
  • Sind Menschen in Gefahr?
  • Die Daten nochmals bestätigen lassen!

Alarmsignale

  • In Gebäuden mit Brandmeldeanlage:
    Bei Auslösung eines Feueralarms in Gebäuden mit Brandmeldeanlage ertönt ein für Feueralarme typischer Alarmton (in der Regel auf- und abschwellend). Daraufhin hat jede/r das Gebäude zu verlassen.
  • In Gebäuden ohne Brandmeldeanlage:
    In Gebäuden ohne Brandmeldeanlage erfolgt im Brandfall keine akustische Alarmierung. Hier muss versucht werden, alle  anwesenden Personen zu verständigen und sie zum Verlassen des Gebäudes aufzufordern. Die Aufhebung des Feueralarms kann nur vom Einsatzleiter der Feuerwehr erfolgen.

Anweisungen beachten

Beim Eintreffen der Feuerwehr sind deren Anweisungen zu befolgen. Die verantwortlichen Personen aus den Instituten oder Einrichtungen (Brandschutzhelfer) sind aufgefordert, der Feuerwehr über den Stand der Evakuierung des Gebäudes oder aus den einzelnen Bereichen zu berichten, ggf. können Informationen über das Schadensereignis weitergegeben werden.

1. Gefahrenbereich verlassen:

Bei Auslösung eines Alarms hat grundsätzlich jede/r den Gefahrenbereich, d. h. das entsprechende Gebäude, zu verlassen.

2. Personenmitnahme

Verletzte oder behinderte Personen sind mitzunehmen bzw. aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Falls möglich, ist weitere Hilfe hinzuzuziehen. Erste Hilfe leisten!

3. Verhalten bei versperrten Fluchtwegen:

Sind Fluchtwege versperrt, z. B. durch starke Verrauchung, zweiten Fluchtweg benutzen (Fenster, Fluchtbalkon). Wenn dies nicht möglich ist, Türen abdichten (wenn möglich mit nassen Tüchern, Stoffen u. ä.), und am Fenster durch Winken und Rufen auf sich aufmerksam machen.

4. Fluchtwege

Stets das Gebäude auf den ausgeschilderten Fluchtwegen verlassen. Treten Verrauchungen auf, muss man sich in Bodennähe entlang bewegen, da hier Sauerstoff und bessere Sicht vorhanden sind. Atemgifte können durch  Taschentücher oder Ähnliches, wenn sie vor Mund und Nase gehalten werden,
reduziert werden.

5. Sammelplätze

Nach dem Verlassen des Gebäudes haben sich alle Personen auf ihren aus- und zugewiesenen Sammelplätzen schnellstmöglich einzufinden. Auf Weisungen der Feuerwehr oder der Verantwortlichen aus den Instituten oder Einrichtungen ist zu achten (Aushang in jedem Gebäude „Verhalten im Brandfall“ beachten).

6. Aufzüge

Im Brandfall ist das Benutzen der Aufzüge verboten.
Erstickungsgefahr!

An der Universität sind derzeit keine Sicherheitsschaltungen für alle Aufzüge installiert, die den Aufzug nur in rauchfreie Stockwerke fahren lässt, wenn während der Fahrt ein Feueralarm ausgelöst wird. Daraus ergibt sich, dass Personen, die sich im Aufzug befinden, beim nächsten Halt sofort aussteigen und das Gebäude über die Treppenhäuser verlassen.

1. Durchführung eines Löschversuchs

1. Grundsatz: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!

2. Grundsatz: Sich selbst nie in Gefahr bringen!

Wenn möglich:

  • Elektrische Geräte abschalten,
  • Gashähne schließen,
  • Fenster und Türen schließen,
  • Lüftungsanlagen abschalten.
  • Feuerlöscher erst am Brandherd in Betrieb nehmen.

Vorsicht beim Öffnen geschlossener Türen:

  1. Temperatur an der Tür fühlen. Ist die Temperatur sehr hoch, keinen
    Löschversuch unternehmen.
  2. Tür vorsichtig einen Spalt öffnen, dabei Deckung hinter der Tür suchen.
  3. Kurzen Löschstrahl aus dem Feuerlöscher (in diesem
    Fall nur ABC-Pulverfeuerlöscher), dann Tür weiter öffnen und Feuer
    bekämpfen.
  4. Wird der Löschversuch abgebrochen, Tür unbedingt wieder schließen!
  5. Feuerlöscher senkrecht halten.

Von unten nach oben und von vorn nach hinten löschen (Pulverwolke schützt vor Hitze). Brände ruhender Flüssigkeiten nicht mit vollem Strahl auseinander treiben, sondern die Löschwolke über den Brandherd legen. Nur mit geeignetem Löschgerät löschen.

In Einrichtungen mit dieser Kennzeichnung
nicht mit Wasser löschen!

 

2. Behandlung brennender Personen

Das richtige Hilfsmittel bei Personenbränden ist der Feuerlöscher. Die Löschdecke entspricht nicht dem Stand der Technik und sie bringt zusätzliche Gefahren z.B. beim Andrücken der Decke werden brennende oder glühende Stoffteile intensiv auf die Haut gepresst und das führt zu zusätzlichen schweren Verbrennungen. Die Personenbrände müssen schnell gelöscht werden, um die brennende Person zu retten:
Brennende Person am Weglaufen hindern.
Auf keinen Fall eine Löschdecke verwenden.
Immer einen Feuerlöscher benutzen.

So wird eine brennende Person richtig gelöscht:

  • Einen Mindestabstand von 2 bis 3 m zur brennenden Person einhalten.
  • Das Gesicht möglichst nicht mit dem Löschmittel beaufschlagen.
  • Den ersten Löschimpuls auf den Oberkörper d.h. Brust und Schulter richten. Auf diese Weise schützt man Hals und Kopf vor den hochzündelnden Flammen.
  • Anschließend den Löschstrahl am Körper weiter nach unten und zu den Seiten führen.
  • Erste Hilfemaßnahmen einleiten. Es besteht Schockgefahr!
  • Immer die Gebrauchsanleitung des Feuerlöschers beachten.