Einreichung Förderantrag

Für die Einreichung von Förderanträgen, für Angebote und andere Formulare gelten bestimmte Regeln.

Für Förderanträge, Verträge, Angebote und andere Formulare ist fast immer eine rechtsverbindliche Unterschrift notwendig.

Nur der Rektor oder seine jeweils bevollmächtigte Vertretung kann die rechtsverbindliche Unterschrift für die Universität Hohenheim leisten.


Unterschrift einholen

Die Abteilung Forschungsförderung übernimmt das Einholen der rechtsverbindlichen Unterschrift gern für Sie.

Bitte planen Sie hierfür mindestens zwei Werktage ein, da wir nur durch uns geprüfte Unterlagen vorlegen und der Ablauf etwas Zeit in Anspruch nimmt.


Warum unterschreibt der Rektor?

Die rechtsverbindliche Unterzeichnung durch den Rektor dient dem Schutz der  Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor einer persönlichen Haftung oder einer Haftung des Fachgebiets bzw. der Einrichtung.


Nicht rechtsgültig unterzeichnete Dokumente haben im Ernstfall keine offizielle Gültigkeit, d.h. eventuelle Haftungen und Rechtsrisiken fallen unter Umständen auf den nicht von der Universität autorisierten Unterzeichnenden zurück.


Mitzeichnung durch geschäftsführende:n Institutsdirektor:in

Förderanträge müssen von dem:r geschäftsführenden Direktor:in des Instituts mitgezeichnet werden, wenn:

  • die Laufzeit des beantragten Projektes über die restliche Dienstzeit der:s antragstellenden Wissenschaftlers:in hinausgeht,
  • direkt am Institut anzugliedernde Nachwuchsgruppen beantragt werden.

Durch die Mitzeichnung wird die Nutzung von Ressourcen des Instituts über die gesamte Projektlaufzeit bzw. durch die Nachwuchsgruppe verbindlich zugesagt.


Bestätigung durch die Projektleitung bei Beantragung bei Bundesministerien (BMBF, BMEL, FEI, ZIM):

Alle im Rahmen der Antragstellung abgegebenen und vom Rektor rechtsverbindlich zu unterzeichnenden Erklärungen (z.B. Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen) müssen zusätzlich vom Projektleiter bestätigt werden. Bitte nutzen Sie hierfür diese Erklärungen und reichen Sie diese  gemeinsam mit den durch den Rektor zu zeichnenden Unterlagen bei AF ein (gern auch digital).

Download Erklärung BMBF/BME
Download Erklärung FEI
Download Erklärung ZIM

Einreichungsbeschränkungen

Manche Ausschreibungen fordern die Einreichung der Anträge über die Hochschulleitung.

In solchen Fällen werden alle Anträge  aus Hohenheim durch die Abteilung Forschungsförderung gesammelt, dem Rektor und dem Prorektor für Forschung vorgelegt und zusammen mit einem entsprechenden Anschreiben im Namen der Universität und der Hochschulleitung eingereicht.

Manche Ausschreibungen begrenzen die Anzahl der Anträge, die aus einer Einrichtung eingereicht werden dürfen.

In diesen Fällen sammelt AF Absichtserklärungen und Voranträge der Interessenten, damit durch die Hochschulleitung eine Auswahl getroffen werden kann. Nehmen Sie daher in solchen Fällen frühzeitig Kontakt auf.

Elektronische Einreichung

Die meisten Förderorganisationen nutzen Online-Portale zur Antragseinreichung.

Wir beraten Sie gern bei Problemen. Für manche Portale besitzen wir eigene Funktionszugänge.

Einreichung per Post

Oft müssen die rechtsverbindlich unterzeichneten  Antragsdokumente noch per Post eingereicht werden.
Wenn Sie nichts anderes wünschen, übernehmen wir dies gern für Sie.