Beratung bei wissenschaftlichen Fehlverhalten

Ombudspersonen sind als neutrale und qualifizierte Ansprechpersonen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis sowie in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und weisungsfrei.

Sie haben die Aufgabe, Personen vertraulich unter Beachtung des Vertrauensschutzgrundsatzes zu beraten, die sie über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlerhalten informieren oder die sich dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgesetzt sehen. Die Ombudspersonen gehen weiterhin selbständig jedem Hinweis nach, der auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten an der Universität Hohenheim schließen lässt.

Die Ombudspersonen prüfen jeden Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung und informieren bei erheblichen Verdachtsmomenten die zuständigen Gremien.

Folgende Personen wurden vom Senat der Universität als Ombudspersonen der Universität Hohenheim bestellt und sind automatisch auch Mitglieder der bundesweiten Kommission für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft:

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Beratung bei Konfliktfällen während der Promotion

Im Promotionsbetreuungsverhältnis kann es zu Konflikten kommen, die den Fortgang der Arbeit an der Dissertation verzögern, den erfolgreichen Abschluss der Promotion gefährden oder auch zum Abbruch des Promotionsvorhabens führen können. Die Fakultäten der Universität Hohenheim stellen daher ihren Promovierenden und den Betreuenden vertrauliche Ansprechpersonen als Beratungs- und Vermittlungsstelle in Konfliktfällen zur Verfügung. Betroffene wenden sich entweder direkt an die Ombudspersonen oder nehmen für eine Beratung zunächst Kontakt mit der Graduiertenakademie auf.
 

Verfahrensweise

1. Kontaktaufnahme mit einer Ombudsperson aus der zugehörigen Fakultät

  • Abklärung der Problemsituation und Zuständigkeiten
  • Beratung und bei Zustimmung sowie im Bedarfsfall Kontakt mit den am Konflikt beteiligten Personen

2. Initiierung einer Aussprache

  • Moderation des klärenden Konfliktgespräches
  • Aussprechen von Empfehlungen, die die Konfliktparteien umsetzen können, aber nicht müssen

Schiedsprozess bei Konfliktsituationen

  • Eine Ombudsperson begleitet den Prozess der Konfliktbearbeitung, ohne selbst Partei zu ergreifen oder als Schiedsrichter zu agieren.
  • Konfliktparteien (Promovierende und Betreuende) werden bei der Suche nach gemeinsamen Lösungswegen unterstützt, ohne dass die Ombudsperson selbst in das Betreuungsverhältnis eingreift.
  • Alle vorgetragenen Anliegen werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
  • Das gesamte Prozedere ist gebührenfrei.
  • Ein Anfechten auf dem Rechtsweg ist ausgeschlossen, ebenso ein Weiterleiten an eine andere Instanz
  • Zuständigkeiten, wie etwa die der Promotionsausschüsse aller drei Fakultäten oder die der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis bleiben hiervon ausgeschlossen.

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Kontakt

Prof. Dr. Julia Fritz-Steuber
Prorektorin für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Transfer
0711 459 22228
prorektorat-forschung@uni-hohenheim.de