Personal in Drittmittelprojekten

Geeignetes wissenschaftliches und technisches Personal ist essentiell für erfolgreiche Forschungsprojekte.

Folgende Hinweise sollten bereits bei der Projektplanung und -beantragung mitbeachtet und bedacht werden:


Kalkulation

In Drittmittelprojekten ist das Personal oft der größte Kostenfaktor. Daher ist die möglichst genaue Kalkulation der Personalmittel, auch schon für Antragsskizzen, sehr wichtig. Bitte beachten Sie unsere Hinweise dazu und zur Vermeidung von Deckungslücken.

Bei der Beantragung von Personal ist besonders darauf zu achten, dass bei Förderung auf Ausgabenbasis das Stammpersonal grundsätzlich nicht zuwendungsfähig ist. Das bedeutet, es muss sich bei dem geplanten Personal um zusätzliches Personal handeln.

Fragebogen zur Ermittlung personenbezogener Personalkosten

Zuwendungsfähigkeit

Bei Förderung auf Ausgabenbasis (z.B. Bundesförderung) ist für das Projekt eingesetztes Stammpersonal in aller Regel nicht zuwendungsfähig ist, d.h. es können nur Mittel für zusätzlich eingestelltes Personal beantragt werden.
In EU-Projekten können die Kosten für eingesetztes Stammpersonal entsprechend dem für das Projekt geleisteten Arbeitsaufwand beantragt werden. Bitte wenden Sie sich für die hier geltenden Kostensätze an uns.



Ausschreibung/Rekrutierung

Hinweise der Personalabteilung zur Stellenausschreibung finden Sie hier.  Um besonders geeignetes und qualifiziertes Personal rekrutieren zu können, empfehlen wir Ihnen aktiv die spezifischen Netzwerke und Plattformen ihrer Fach- und Forschungsgebiete zu nutzen. 



Projekttransfer

Wenn Sie als Professor/Professorin neu an die Universität Hohenheim kommen, bringen Sie eventuell bereits laufende Drittmittelprojekte, ggf. auch darüber finanziertes Personal, mit.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Projekttransfer.



Einstellung

Beschäftigungsverhältnisse zwischen der Universität Hohenheim und Dritten dürfen nur von der Abteilung Personal und Organisation geschlossen werden. Dies gilt insbesondere auch für Beschäftigungsverhältnisse innerhalb von Drittmittelprojekten.
Beachten Sie unbedingt die allgemeinen Regelungen und die mehrmonatige Bearbeitungsdauer, speziell bei Neueinstellungen.

Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Abteilung Personal und Organisation

Befristung

Wenn Sie über ein Drittmittelprojekt Personal beschäftigen wollen, das bereits zuvor befristet länger an der Universität Hohenheim beschäftigt ist oder war, lassen Sie dies bitte durch die zuständigen Personalsachbearbeitenden in APO prüfen.

Beachten Sie bitte die Regelungen zur Mindestbefristungsdauer.



Beteiligung von Studierenden oder externen Personen an Forschungsprojekten

Sollen an einem drittmittelfinanzierten Forschungsprojekt Personen beteiligt werden, die in keinem Arbeitsverhältnis mit der Universität Hohenheim stehen, wie z.B. Studierende, muss für diese eine gesonderte vertragliche Vereinbarung geschlossen werden. Mit einem solchen Projektbeteiligungsvertrag wird sichergestellt, dass sie bezüglich Rechten und Verpflichtungen (bsplw. Geheimhaltung, Rechteübertragung etc.) den angestellten Mitarbeitenden gleichgestellt sind. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Abteilung Forschungsförderung.

Bitte beachten Sie bei Projekten, die aus Landesmitteln (MWK) finanziert werden, dass diese formell nicht als Drittmittelprojekte gelten, wenn die Universität die Gelder nicht als "Zuwendung" , sondern als "Zuweisung von Haushaltsmittel" ("Zweitmittel") erhält.

Dies kann sich eventuell darauf auswirken, ob Personal befristet beschäftigt werden kann. Bitte lassen Sie dies im Einzelfall durch die Personalabteilung prüfen.