Wartesemester
Jedes halbe Jahr, das seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergeht und das Sie nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind, wird automatisch als Wartesemester gezählt.
Grundsätzlich werden maximal sieben Wartesemester berücksichtigt.
10% der Studienplätze in einem örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang werden nach Wartesemestern (Wartezeitquote) vergeben. Der Bewerber, der die meisten Wartesemester mitbringt, d.h. am längsten gewartet hat, erhält den ersten Platz. Derjenige, der am zweitlängsten gewartet hat, den zweiten Platz usw. Das geht so lange, bis 10% der Studienplätze vergeben sind.
Die Noten der Hochschulzugangsberechtigung („Abitur”) spielt hierbei keine Rolle.