Mit dem EXIST‐Gründerstipendium des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Gründungsprojekte unterstützt. Gründer können in der Vorgründungsphase zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ein Stipendium für die Dauer von einem Jahr erhalten. Zusätzlich werden Sachkosten und Coaching gefördert.
Die Antragsstellung erfolgt über die Universität.
Das Förderprogramm EXIST‐Forschungstransfer richtet sich an Wissenschaftler mit einem Gründungsvorhaben, das bis zu einer Gründung zunächst noch weiter entwickelt werden muss und entsprechend risikobehaftet ist. Das Gründungsvorhaben sollte aus exzellenter wissenschaftlicher Forschung hervorgegangen sein und einen hohen Innovationscharakter vorweisen.
Die Förderung erfolgt in zwei Förderphasen:
In der Förderphase I soll zunächst die Gründungsidee bis zum Proof of Concept weiterentwickelt werden. Gefördert werden die Personalkosten des Gründungsteams, Sachkosten und Coaching für 18 Monate mit der Option auf eine Verlängerung. Die Antragsstellung erfolgt über die Universität.
Die Förderphase II kann erst nach Unternehmensgründung im Anschluss an Förderphase I erfolgen. Gefördert werden dann max. 75% der Vorhabenskosten (max. 180.000 €), sofern das Unternehmen eigene Mittel externer Kapitalgeber eingeworben hat. Der Förderzeitraum beträgt 18 Monate. Die Antragsstellung erfolgt durch das neu gegründete Unternehmen.
Mit dem Programm Junge Innovatoren unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden‐Württemberg (MWK) Ausgründungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen, auch im Anschluss an eine bereits erfolgte EXIST‐Förderung.
Gefördert werden Gründungsvorhaben, die aus einer wissenschaftlichen Tätigkeit hervorgegangen sind, z.B. auf Grundlagen von Erfindungen, technischem oder wissenschaftlichem Know‐How. Gründer werden im Rahmen der Förderung für ein Jahr ‐mit einer Verlängerungsoption‐ als wissenschaftliche Mitarbeiter angestellt. Zusätzlich werden Sachkosten und Coaching gefördert. Die Antragsstellung erfolgt über die Universität.
Mit den startupbw-Beratungsgutscheinen des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg können Gründer individuelle Beratungen in Anspruch nehmen.
Die Beratung erfolgt in zwei Phasen:
Phase A - Kurzberatung: Eine Beratungseinrichtung führt zunächst eine üblicherweise kostenfreie Erstberatung durch, um den genauen Beratungsbedarf zu definieren und ggf. individuelle Beratungsangebote zu vermitteln.
Phase B - Individuelle Beratung: Die Beratungsgutscheine können für bis zu 10 Beratungstage für individuelle Beratung eingesetzt werden. Gründer leisten hierfür jeweils einen finanziellen Eigenbeitrag.