Auftragsforschung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Universität eine Forschungs-, Entwicklungs- oder sonstige Leistung erbringt, die von anderer Seite, meist einem Unternehmen der Wirtschaft, in Auftrag gegeben wurde und vergütet wird. Da hierbei ein Leistungsaustausch erfolgt, wird die Universität wirtschaftlich tätig und muss daher einschlägige kaufmännische, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen beachten. Bietet die Universität als öffentlich geförderte Einrichtung ihre Leistungen am Markt an, muss sie dies zu marktgerechten Preisen tun.
Als Unternehmen können Sie gern direkt mit unseren Wissenschaftler:innen in Kontakt treten, um mögliche Forschungsaufträge inhaltlich zu entwickeln und zu vereinbaren. Die verbindliche Angebotserstellung erfolgt durch die Universität und wird kalkulatorisch und rechtlich von der Abteilung Forschungsförderung unterstützt. Wird keine gesonderte Vereinbarung getroffen, gelten grundsätzlich die hier hinterlegten Geschäftsbedingungen der Universität Hohenheim.
Üblicherweise geht das bei Auftragsforschung entstehende geistige Eigentum an die auftraggebende Partei über. Zu beachten ist jedoch, dass die Übertragung von im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden Erfindungen bzw. Patenten separat und ebenfalls nur gegen eine marktübliche Vergütung erfolgt.
Bitte beachten Sie als Forschende der Universität bei Auftragsforschungen die internen Richtlinien und wenden sie sich bitte frühzeitig an die Abteilung Forschungsförderung zur kalkulatorischen Unterstützung und juristischen Begleitung.