Definition:
Eine Auftragsforschung ist ein rechtsverbindlich (durch Vertrag oder durch Annahme eines Angebots und der AGBs der UHOH) abgeschlossenes Rechtsgeschäft,
- zwischen dem beauftragenden Unternehmen und der Universität Hohenheim (nicht der/dem einzelnen Forschenden oder einem Institut/Fachgebiet),
- in dem ein definierter Forschungsauftrag (z.B. Erforschung einer bestimmten Fragestellung oder Durchführung definierter Forschungsarbeiten) erteilt wird,
- in dem ein Leistungsaustausch stattfindet; dies geschieht in der Regel indem die Rechte und Verwertungsmöglichkeiten an das beauftragende Unternehmen übergehen und/oder Ergebnisse nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht werden dürfen,
- in dem die Universität ihre Leistung zum Marktpreis bzw. zu Vollkosten anbieten muss.