Die Universität kann ihre Leistungen nur zu bestimmten Bedingungen anbieten, da sie ihrerseits gesetzlichen Vorgaben unterliegt. Angebote zu Leistungen der Universität werden daher grundsätzlich mit entsprechenden Vertragsbedingungen abgegeben. Die Annahme des Angebots lässt dann einen Vertrag zu ebendiesen Bedingungen zustande kommen. Die Übersendung eigener (etwa Einkaufs- oder Liefer-) Bedingungen eines Unternehmens stellt keine Angebotsannahme, sondern ein Gegenangebot dar. Ein solches kann in der Regel nicht (unverändert) durch die Universität angenommen werden. Es sind dann ggf. individuelle Vertragsverhandlungen erforderlich.
Wird keine gesonderte Vereinbarung getroffen, gelten grundsätzlich die im Folgenden hinterlegten Geschäftsbedingungen der Universität Hohenheim.