Gute wissenschaftliche Praxis

Die Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis bilden die Grundlage jedes wissenschaftlichen Arbeitens und sind eine entscheidende Voraussetzung für exzellente Forschung. Die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg sind nach dem Landeshochschulgesetz verpflichtet, Regeln zur Einhaltung der allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten aufzustellen. Wissenschaftliche Institutionen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft haben hierzu Leitlinien ausgesprochen.

Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die Universität Hohenheim versteht die allgemein anerkannten Grundsätze wissenschaftlicher Praxis, wie sie im Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft niedergelegt sind, als Grundlage ihrer Tätigkeit. Daher hat sich die Universität Hohenheim am 09.03.2022 eine aktualisierte Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gegeben.

Die Universität Hohenheim verpflichtet ihre Angehörigen die Richtlinien der guten wissenschaftlichen Praxis –unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einschlägigen Fachdisziplin –einzuhalten. Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler trägt die Verantwortung dafür, dass das eigene Verhalten den Standards guter wissenschaftlicher Praxis entspricht. Zu den Prinzipien gehört es insbesondere

  • lege artis zu arbeiten,
  • strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter zu wahren,
  • alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln sowie einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern.

Mit dem Ziel und der Notwendigkeit eines transparenten und konsequenten Umgangs mit dem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten hat die Universität Hohenheim zudem in der am 9.3.2022 beschlossenen Verfahrensordnung zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft wissenschaftliches Fehlverhalten definiert und Verfahrensregeln bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens festgelegt.

Der Universität Hohenheim als Stätte von Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung kommt hierbei auch eine institutionelle Verantwortung zu. Das Rektorat und der Senat der Universität Hohenheim verpflichten sich, die für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis geeigneten Organe, personellen Strukturen und anderen notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und weiterzuentwickeln.

Wissenschaftliches Fehlverhalten

Die Universität Hohenheim wird jedem konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten an der Universität nachgehen. Zu diesem Zwecke hat sie eine Kommission für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft und Ombudspersonen eingesetzt.
 

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