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Abschleppdienst

Neuer Abschlepprahmenvertrag  [18.12.24]

Abschleppdienst

Um die Ordnung in der Dienststelle zu gewährleisten, hat die UHOH einen neuen Abschlepprahmenvertrag geschlossen. Fahrzeuge die gefährdend, in Feuerwehraufstellflächen, Fluchtwegen, auf Grünflächen oder im Bereich von Verkehrsverboten parken, werden abgeschleppt!

Bitte parken Sie deswegen ausschließlich auf ausgewiesenen Parkplätzen! Diese sind mit weißen Bodenmarkierungen am Anfang und am Ende gekennzeichnet. Eine Übersicht finden Sie hier: Campus-Parkplätze.

Entsprechend dem Leitbild der Landesverwaltung Baden-Württemberg ist die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Funktionsfähigkeit und Integrität der Landesverwaltung. Im übertragenen Sinn heißt das auch, vorbildlich zu parken!

In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Mitarbeit (AFB3/wei)!

 


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