BMWi - Neue ZIM Richtlinie in Kraft - Anträge können ab sofort gestellt werden  [21.05.15]

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie nochmals darauf aufmerksam machen, dass das BMWi am 15. April 2015  den endgültigen Text der neuen Richtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) auf www.zim-bmwi.de veröffentlicht hat. Die Richtlinie ist damit bereits formell in Kraft getreten; neue Anträge können ab sofort gestellt werden. Mit der neuen ZIM-Richtlinie bleiben die grundsätzliche Ausrichtung und die strukturellen Stärken des Programms erhalten. Gleichzeitig optimiert sie das ZIM mit zielgerichteten Neuerungen, etwa der Ausdehnung auf Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten, der Verdopplung des Zuschlags für Auslandskooperationen und der Erhöhung der förderfähigen Kosten. Die neue ZIM-Richtlinie ist hier downloadbar.


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