BMBF | Förderrichtlinie "Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2025" [09.09.24]
Liebe Professorinnen und Professoren, liebe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
aktuell möchten wir Sie auf die die Förderrichtlinie "Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2025" aufmerksam machen.
Zur Realisierung der Bioökonomie als einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise sind neben nationalen und europäischen insbesondere auch internationale Initiativen mit vielfachen ambitionierten Aktivitäten und Projekten erforderlich. Da nachhaltige Bioökonomie global gedacht werden muss, bedarf es der weltweiten Zusammenarbeit, um die angestrebten Ziele zur Etablierung der Bioökonomie zu verwirklichen. Hier setzt die Fördermaßnahme Bioökonomie International (Bioeconomy International) an. Ihr Zweck ist es, durch die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in enger Zusammenarbeit mit relevanten ausländischen Partnern zu zentralen Fragestellungen der Bioökonomie internationale Kooperationen zu stärken und tragfähige, aktive Partnerschaften im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation aufzubauen. Dabei kann es sich um Vorhaben variabler Geometrie handeln.
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) in Verbünden mit Partnern aus Vietnam, Thailand, Queensland/Australien und/oder Sao Paulo/Brasilien, die im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens ausgewählt werden.
Von den geförderten Verbundvorhaben wird erwartet, dass sie unter Adressierung des Forschungsbausteins 6 „Globale Forschungskooperationen“ den Bezug zu mindestens einem der fünf weiteren in der Strategie genannten Bausteine der Forschungsförderung herstellen:
- Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie (Mikroorganismen; Algen, Pilze, Bakterien, Pflanzen; Insekten, et cetera);
- Konvergierende Technologien und disziplinübergreifende Zusammenarbeit (Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Nanotechnologie, Automatisierung, Miniaturisierung, et cetera);
- Grenzen und Potenziale der Bioökonomie;
- Transfer in die Anwendung (Wertschöpfungsnetze, et cetera);
- Bioökonomie und Gesellschaft (Wechselwirkungen, Zielkonflikte, et cetera);
- Globale Forschungskooperationen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Laufzeit der zu fördernden Vorhaben beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, darf allerdings pro Verbund 600 000 Euro nicht überschreiten (inklusive Projektpauschale).
Einreichungsfrist Skizze: 25. November 2024, 13 Uhr