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Vector Stiftung | Ausschreibung Nachwuchsgruppe „MINT für die Umwelt“ 2021  [02.03.21]

Förderung in Höhe von 1 Mio € über einen Zeitraum von vier Jahren

Liebe Professorinnen und Professoren, liebe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,

aktuell möchten wir Sie auf die Ausschreibung „MINT für die Umwelt“ aufmerksam machen. Die Ausschreibung bietet exzellenten jungen Wissenschaftler/innen die Gelegenheit, eine eigene Nachwuchsgruppe an einer baden-württembergischen Universität aufzubauen.

Die Betrachtung unserer Umwelt soll dabei als Ausgangspunkt für den Einsatz neuer Technologien und die Erforschung naturwissenschaftlicher Fragestellungen dienen. Idealerweise stellt sich die Nachwuchsgruppe einem komplexen Forschungsfeld, bearbeitet dieses aus verschiedenen Blickwinkeln, mit innovativen Methoden oder durch Kombination verschiedener Disziplinen. Sie unterscheidet sich damit wesentlich vom begrenzten Rahmen einer Projektförderung. Der Fokus soll auf experimenteller Arbeit bzw. anwendungsorientierter Forschung liegen.

Es wird erwartet, dass die Nachwuchsgruppe einen wissenschaftlichen Beitrag zu den

Globalen Zielen für eine Nachhaltige Entwicklung leistet. Dazu zählen insbesondere

Methoden und Technologien, die folgende Ziele unterstützen:

Verfügbarkeit und Zugang zu sauberem Wasser

Bereitstellung und Zugang zu bezahlbarer und sauberer Energie

Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion

Ressourcenschonende Mobilitätslösungen

Für die Nachwuchsgruppe ist eine Förderung in Höhe von 1 Mio. Euro über einen Zeitraum von vier Jahren vorgesehen. Nach erfolgreicher Endevaluierung ist die Vector Stiftung bereit, einen Antrag auf Weiterführung der Förderung für 2 Jahre zu prüfen. Die Mittel dürfen frei für Personal – inkl. einer Nachwuchsgruppenleitungsstelle (TVL-14) und weiterer Personalstellen (z.B. Promovierende, technisches Personal, Hilfswissenschaftler*innen) – sowie Sachmittel, Reise- und Publikationskosten eingesetzt werden. Es wird erwartet, dass die Nachwuchsgruppe möglichst interdisziplinär besetzt wird.

Der Nachwuchsgruppenleitung sollte das Promotionsrecht eingeräumt werden. Außerdem sollte eine gute thematische und organisatorische Einbettung in das institutionelle Umfeld gewährleistet werden. Es wird vorausgesetzt, dass der Nachwuchsgruppe Zugang zur Infrastruktur (insbesondere Räumlichkeiten, Geräte und Labore) der aufnehmenden Einrichtung garantiert wird. Der Nachwuchsgruppenleitung sollte außerdem uneingeschränkte Publikationsfreiheit und die Freiheit zur eigenen Lehrgestaltung gewährt und eine Beteiligung an der Lehre in den relevanten Studiengängen der aufnehmenden Einrichtung ermöglicht werden.

Das Antragsverfahren verläuft zweistufig. Einreichungsfrist für die erste Stufe: 15. Juli 2021. Einzureichende Unterlagen:

Ausgefülltes Online-Formular

Anlage 1: Projektbeschreibung (max. fünf Seiten als PDF)

Anlage 2: Kostenplan inkl. Erläuterungen (max. eine Seite als PDF)

Anlage 3: Kurzlebenslauf (max. eine Seite als PDF)

Anlage 4: Unterzeichnete formlose Absichtserklärung der aufnehmenden

Institutsleitung (max. eine Seite als PDF)

Weitere Informationen finden Sie in anhängender Ausschreibung. Bei Interesse melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig bei Herrn Dr. Marchetti, christian.marchetti@verwaltung.uni-hohenheim.de, 22733.


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