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Änderung des internen Prozesses "Antragstellung Bundesministerien"   [15.12.20]

Sehr geehrte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,

gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sich der interne Prozess bei der Beantragung von Projekten bei den Bundesministerien ab dem 1.1.2021 geringfügig verändern wird.

Alle im Rahmen der Antragstellung abgegebenen und vom Rektor rechtsverbindlich zu unterzeichnenden Erklärungen (z.B. Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen) sollten ab dem 1.1.2021 zusätzlich vom Projektleiter bestätigt werden. Um den Prozess schlank zu halten und eine zeitliche Verzögerung zu vermeiden, wurde hierfür ein neues internes Formular entwickelt (im Anhang), das den Erklärungen der Geldgebern entspricht und parallel durch den Projektleiter unterzeichnet werden soll.

Das unterzeichnete Formular soll zusammen mit den Antragsunterlagen bei AF eingereicht werden. Dies ist Voraussetzung für die Einholung der rechtsverbindlichen Unterschrift beim Rektor.

Bei digitalem Versand der Antragsunterlagen an AF, ist es ausreichend die unterzeichnete Erklärung digital einzureichen.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an AF.


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