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Neuer Prozess DFG-Großgeräteantragstellung [30.06.21]
Liebe Professorinnen und Professoren, liebe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) stellt im Rahmen des Förderprogramms „Forschungsgroßgeräte“ nach Art. 91b GG investive Mittel zur anteiligen (50%) Finanzierung von Forschungsgroßgeräten an Hochschulen zur Verfügung. In der Regel werden die anderen 50% als Eigenanteil der Universität Hohenheim getragen. Hierfür erhält die Universität jedes Jahr Mittel aus dem Staatshaushaltsplan. Dieser Mittelzufluss ist unter der Annahme, dass die derzeit geplanten Projekte eingereicht und bewilligt werden für die kommenden Jahre verplant. Diese Tatsache führt dazu, dass neue Initiativen für DFG-Großgeräte sich in die Forschungsstrategie der Universität einfügen müssen. Neue Initiativen für DFG-Großgeräte müssen derzeit mit sehr langem Vorlauf geplant werden oder es muss rechtzeitig gemeinsam mit dem Rektorat nach einer alternativen Finanzierungsmöglichkeit für den zu erbringenden Eigenanteil gesucht werden.
Daher hat das Rektorat einen neuen Prozess für die Unterstützung von DFG-Großgeräteanträgen nach Art. § 91b, GG verabschiedet, der es ermöglichen soll den Mittelbedarf und den Antragszeitraum für zukünftig geplante DFG-Großgeräteanträge im Vorfeld zu erfragen, einzuplanen und seitens des Rektorats zu unterstützen.
Die Abteilung Forschungsförderung ist erster Ansprechpartner für diesen Prozess und betreut die Planung und Antragstellung von DFG-Großgeräteanträgen zukünftig in enger Abstimmung mit der Abteilung Wirtschaft, der Core Facility und der Großgerätekommission.
Sollten Sie in den nächsten Jahren einen DFG-Großgeräteantrag planen, so bitten wir Sie möglichst frühzeitig an das Rektorat, die Abteilung Forschungsförderung oder die Core Facility heranzutreten und die Antragstellung möglichst frühzeitig zu planen.
Bitte nutzen Sie für die Kontaktaufnahme dieses Formular (anbei)