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Wegen Inflationsentwicklung und Kostensteigerung: DFG ergreift Sparmaßnahmen.  [14.02.25]

Vor dem Hintergrund der Inflationsentwicklung und allgemeiner Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren sieht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sich gezwungen, Maßnahmen zur Ausgabenstabilisierung und zur Aufrechterhaltung der Förderchancen in ihrem Förderportfolio zu ergreifen.  

Konkret sind folgende Förderrichtlinien betroffen: 

Schwerpunktprogramme: Die Ausschreibung zur Einrichtung neuer Schwerpunktprogramm wird einmalig für ein Jahr ausgesetzt. Der Stichtag 15.Okt 2025 entfällt, Anträge sollen 2026 wieder möglich sein.  

Einzelförderung: Hier wurde die Förderquote bereits vor 2 Jahren um ca. 2% abgesenkt, d.h. es wurden (und werden weiterhin) etwas weniger Projekte bewilligt.  

Sonderforschungsbereiche (SFB): Absenkung der Förder- und der Bewilligungsquote, d.h. neben geringerer Erfolgschancen wurde ab 2024 bei Bewilligung die este Förderphase um 3 Monate verringert und die Bewilligungssumme pauschal um 5% gekürzt.  

Graduiertenkollegs (GRK): Für zwei Förderrunden wird der Förderbeginn bei Bewilligung um 6 Monate verschoben; Vertretungskosten (Lehrvertretung für Forschungssemestern) und Postdoc-Stellen werden bis auf weiteres nicht mehr bewilligt.  

Nähere Informationen finden Sie im Schreiben der DFG im Anhang.  

Herzliche Grüße  
Abteilung Forschungsförderung.


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