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Land BW | „Ideenwettbewerb Biotechnologie – Von der Natur lernen“ [12.04.18]
Liebe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
aktuell hat das MWK folgende Ausschreibung veröffentlicht: „Ideenwettbewerb Biotechnologie – Von der Natur lernen“. Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung werden Einzel- oder Verbundprojekte gefördert, die sich durch originelle Ideen mit hohem wissenschaftlich-technischem Erfolgs- und Entwicklungsrisiko auszeichnen und potenziell einen positiven Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Baden-Württemberg leisten. Gefördert werden zunächst neunmonatige Machbarkeitsstudien (1. Förderphase). Im Rahmen einer Ergebnispräsentation zum Ende der Laufzeit der Machbarkeitsstudien sollen die vielversprechendsten Projekte ausgewählt und im Anschluss drei weitere Jahre gefördert werden (2. Förderphase). Die aktuell laufende Förderlinie 1 widmet sich folgenden Schwerpunktthemen:
- Medizinische („rote“) Biotechnologie
Zur medizinischen Biotechnologie gehören die Bereiche der Biotechnologie, die sich mit der Entwicklung von Verfahren zur Herstellung neuer oder verbesserter Medikamente sowie der Entwicklung von innovativen Therapieansätzen und Diagnostika befassen und damit unter anderem zu einer personalisierten und zielgerichteten Medizin beitragen.
- Natürliche Systeme
Unter der Überschrift „Natürliche Systeme“ sollen Ideen zur Nutzung des Wissens über natürliche Systeme – sei es das System einer Zelle, eines Organs, eines Organismus, eines Kollektivs oder eines Ökosystems – aus dem Bereich der Systembiologie aber auch aus anderen Bereichen, die sich mit natürlichen Systemen im weiteren Sinn befassen, angestoßen werden.
Die Höhe der Förderung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Projekts und soll (bei Verbundvorhaben jeweils für den Gesamtverbund)
- pro Machbarkeitsstudie 60.000 EUR (1. Förderphase) und
- pro Anschlussprojekt 300.000 EUR (2. Förderphase)
nicht überschreiten. Insgesamt stehen für die Finanzierung der Förderlinie 1 rund 2,8 Mio. EUR zur Verfügung, davon sind jeweils rund 1,4 Mio. EUR für die beiden Förderphasen vorgesehen. Der Antragsprozess ist einstufig - Anträge müssen bis spätestens 14. Mai 2018 schriftlich eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auch im anhängenden Dokument.
Bitte melden Sie sich gerne bei der Abteilung Forschungsförderung, wenn Sie Fragen haben oder wenn wir sie bei der Antragstellung unterstützen können!