Stipendium: Students at Risk - Hilde Domin-Programm des DAAD  [08.06.21]

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Stipendienprogramm „Hilde Domin-Programm“ an.

Das Programm soll weltweit gefährdete Studierende sowie Doktoranden:innen, denen in ihrem Herkunftsland formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird, darin unterstützen, ein Studium in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen, um einen Studien- oder Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule zu erlangen. Die im Rahmen des Programms nominierten und ausgewählten Studierenden sowie Doktoranden:innen werden in Studiengängen ihrer persönlichen Wahl und individuellen Qualifikationen entsprechend eingeschrieben und erhalten ein Stipendium, das die notwendigen Kosten des Studiums- bzw. Forschungsaufenthalts deckt.

Potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten können sich nicht selbstständig auf das Hilde Domin-Programm bewerben, sondern müssen von einer Institution nominiert werden, die als juristische Person in Deutschland ansässig ist. Hohenheimer Professoren:innen können in Frage kommende gefährdete Kandidaten:innen für eine Nominierung durch die Universität Hohenheim vorschlagen. Die Nominierung beim DAAD erfolgt dann durch den Rektor. Das für die Nominierung vorgesehene DAAD-Formular und die Programmausschreibung erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt. Bitte wenden Sie sich an Frau Franziska Schenk (franziska.schenk@ua.uni-hohenheim.de; -22020) oder Herrn Benjamin Gehring (benjamin.gehring@ua.uni-hohenheim.de; -22012). Nachdem Sie das Nominierungsformular ausgefüllt haben (u.a. persönliche Angaben und Kontaktdaten des:r Kandidaten:in, Grund für Nominierung, Einschätzung des Gefährdungs-/Risikostatus), kümmert sich das Akademische Auslandsamt kümmert sich anschließend um die Einholung der Unterschrift des Rektors und den Versand an den DAAD. Nominierungen können jederzeit eingereicht werden.

Es können Studierende sowie Doktoranden:innen aller Fakultäten der Universität Hohenheim nominiert werden,

•    die eine Bedrohung ihres persönlichen Wohlergehens oder ihrer Sicherheit (z.B. durch körperliche Gewalt, Verhaftung, Verweigerung von Bürger- und Bildungsrechten usw.) gegenüber der nominierenden Einrichtung nachweisen oder glaubhaft machen können und

•    die im Besitz von Bildungsnachweisen sind, die den Zugang zu einer Hochschule ermöglichen und den Abschluss eines angestrebten Studiengangs bzw. Forschungsvorhabens gewährleisten. Sie sollten nur Kandidaten:innen nominieren, bei denen Sie nach erster Einschätzung von einer Gefährdung ausgehen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, vorab Unterlagen zu prüfen. Eine intensive Prüfung der Bedrohung wird vom DAAD nicht erwartet, da sich die Kandidaten:innen nach der Nominierung mit ihrer Bewerbung beim DAAD selbst schriftlich zu ihrer Lage äußern müssen und die Entscheidung von einer unabhängigen Kommission getroffen wird.

Ausführliche Informationen, insbesondere für potenzielle Kandidaten:innen, stellt der DAAD auf der folgenden Internetseite bereit:

www.daad.de/de/der-daad/was-wir-tun/entwicklungszusammenarbeit/foerderprogramme-fuer-studierende-von-a-z/hilde-domin-programm/

Hohenheimer Professoren:innen erhalten Ausschreibung und Nominierungsformular gerne auf Anfrage beim Akademischen Auslandsamt; diese sollen auf Wunsch des DAAD nicht an Studierende und Doktoranden:innen weitergegeben, sondern vertraulich behandelt werden.  


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