Mietdauer
Die Zimmer können immer nur analog zu den Semestern und nur für ganze Semester gemietet werden:
| Mietbeginn | Mietende |
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Wintersemester | 1. Oktober | 31. März |
Sommersemester | 1. April | 30. September |
Mietverträge für kürzere Zeiträume sind nicht möglich.
Die maximale Mietdauer für Masterstudierende beträgt 4 Semester, für Studierende, bei denen Hohenheim im Rahmen eines Doppel- oder Triple-Abschlusses die host university ist, zwei Semester und bei Austauschstudierenden je nach Zulassung ein bis zwei Semester.
Frühere Einzüge
Sie kommen vor Semesterbeginn, d.h. im August bzw. September oder März, nach Hohenheim, weil Sie z.B. an einem Intensivkurs unseres Sprachenzentrums oder an einem Start-up Modul Ihres Studiengangs teilnehmen? In diesem Fall können Sie das Zimmer entsprechend früher beantragen (beachten Sie bitte unsere „Hinweise zum Antrag“). Falls ein Zimmer zum gewünschten Zeitpunkt frei ist, erhalten Sie einen früheren und entsprechend längeren Mietvertrag. Es ist ratsam, in diesen Fällen den Antrag auf ein Wohnheimzimmer so früh wie möglich zu stellen. Das Enddatum des Mietvertrags ändert sich hierdurch nicht.
Sollten Sie aufgrund der internationalen Flugzeiten einen oder zwei Tage früher ankommen, finden Sie auf unserer Website Adressen von Hotels und Pensionen in der Nähe von Hohenheim. Ein Einzug ins Wohnheim vor Vertragsbeginn ist nicht möglich.
Spätere Einzüge
Das Zimmer wird mit der Annahme und der Bezahlung fest für Sie reserviert. Der Einzug muss allerdings nicht am Monatsanfang erfolgen, sondern ist auch kurz vor Vorlesungsbeginn, d.h. in der Mitte eines Monats, möglich. Auch wenn Sie verspätet einreisen, weil sich z.B. die Visumsausstellung verzögert hat, dürfen Sie das Zimmer behalten. Selbstverständlich muss aber auch für die Zeit, in der Sie noch nicht in Hohenheim sind, die Miete gezahlt werden. Vergessen Sie in diesem Fall auch nicht, rechtzeitig einen Einzugstermin zu vereinbaren!
Kündigungen
Eine Kündigung des Mietvertrags ist nur zum Semesterende innerhalb der Kündigungsfrist möglich. Ordentliche Kündigungen während des Semesters sind ausgeschlossen. Falls Sie Ihr Zimmer vorab kündigen möchten, z.B. wegen eines Auslandsstudiums oder Praktikums, beachten Sie bitte unbedingt die Kündigungsfrist in Ihrem Mietvertrag. Wenn Sie diese versäumen, müssen Sie das Zimmer bis zum offiziellen Vertragsende bezahlen!
Eine Stornierung des Vertrags ist nach der Annahme nicht mehr möglich. Sollten Sie aus persönlichen Gründen doch nicht nach Hohenheim kommen können (z.B. weil Ihr Visumsantrag abgelehnt wurde), sollten Sie sich umgehend mit der Wohnheimverwaltung in Verbindung setzen. Falls Ihr Zimmer an einen anderen Studierenden vermietet werden kann, ist eine vorzeitige Kündigung möglich. Sie müssen die Miete dann nur bis zum Zeitpunkt der Neuvermietung übernehmen.
Gut zu wissen: Mietverträge im Wohnheim gelten auch während eines Urlaubssemesters, allerdings verlängert ein Urlaubssemester die maximale Mietdauer nicht. Das heißt, Sie müssen nicht ausziehen, weil Sie für ein Semester beurlaubt sind, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, die Wohnzeit verlängert sich aber aufgrund des Urlaubssemesters auch nicht auf 5 Semester.
Wenn Sie während des Urlaubssemesters nicht in Hohenheim sein werden, bietet es sich an, mit der Wohnheimverwaltung zu klären, ob Sie den Mietvertrag unterbrechen (beachten Sie unbedingt die Kündigungsfristen im Mietvertrag!) und anschließend für die restliche Wohnzeit wieder ein Zimmer bekommen können. Denken Sie auch daran, dass Untervermietungen während der Vorlesungsperiode nicht zulässig sind.