Schloss Hohenheim im Hintergrund mit junger Frau mit Maske im Vordergrund

Corona: Antworten zur aktuellen Lage

Aktuell gibt es nur wenige Vorgaben und Empfehlungen zum Infektionsschutz. Hier finden Sie aktuelle Informationen:

Für Studierende

Das Wintersemester 2022/23 ist ein Präsenzsemester. Das schließt nicht aus, dass es nicht doch einzelne Online-Lehrveranstaltungen gibt, denn das liegt im Ermessen der Lehrenden. Seitens der Politik gibt es das Signal, dass es voraussichtlich keine wesentlichen Einschränkungen geben soll.

Im Studienbetrieb gibt es keine verbindlichen Regeln – außer möglicherweise bei Praktika und Studienarbeiten an den Fachgebieten. Denn einrichtungsspezifisch können z.B. auch Masken weiterhin vorgeschrieben sein. Lehrende informieren ihre Studierenden über die Vorgaben in ihren Einrichtungen.

Das Rektorat appelliert jedoch an alle Universitätsmitglieder, auch weiterhin Schutzmaßnahmen einzuhalten. Das gilt insbesondere für das Tragen einer Maske: Medizinische Masken schützen Ihre Mitmenschen, FFP2-Masken darüber hinaus auch Sie selbst. Bitte nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht, damit sich alle sicher fühlen: Wenn Lehrende zum Beispiel darum bitten, eine Maske zu tragen, dann sollten Sie dieser Bitte nachkommen.

Weiterhin empfiehlt die Unileitung, regelmäßig zu lüften, die üblichen Hygieneregeln zu beachten, die Corona Warn App zu benutzen und sich impfen zu lassen. Zutrittsbeschränkungen gibt es aktuell nicht.

Alle Infos und einen Lageplan finden Sie auf der Seite Lernplätze.

Im Studienbetrieb gibt es keine Maskenpflicht - außer möglicherweise bei Praktika: Denn einrichtungsspezifisch können z.B. auch Masken weiterhin vorgeschrieben sein. Lehrende informieren ihre Studierenden über die Vorgaben bei ihrem speziellen Praktikum.

Das Rektorat appelliert jedoch an alle Universitätsmitglieder, auch weiterhin Schutzmaßnahmen einzuhalten. Das gilt insbesondere für das Tragen einer Maske. Medizinische Masken schützen Ihre Mitmenschen, FFP2-Masken darüber hinaus auch Sie selbst. Bitte nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht, damit sich alle sicher fühlen: Wenn Lehrende zum Beispiel darum bitten, eine Maske zu tragen, dann sollten Sie dieser Bitte nachkommen.

Achtung: Nicht nur bei Praktika, sondern auch außerhalb des Studienbetriebs - also zum Beispiel bei Abschlussarbeiten oder HiWi-Jobs an einem Fachgebiet - gelten die verbindlichen Regelungen der jeweiligen Einrichtung.

Eine zentrale Information der Lehrenden oder der anderen Studierenden durch Lehrende ist nicht vorgesehen.

Die infizierte Person wird gebeten, direkt ihre Kontaktpersonen der letzten Tage über die Infektion zu informieren, damit diese besonders aufmerksam die Hygieneempfehlungen einhalten können. Die Unileitung empfiehlt auch aus diesem Grund, stets die allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen zu befolgen: Impfen, Hände waschen, Corona-Warn App nutzen, Maske tragen, regelmäßig lüften.

Bei auftretenden Symptomen, die im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion stehen könnten, bitten wir Betroffene möglichst achtsam zu sein: Zu Hause auskurieren, Kontakte reduzieren, testen. Sind Kontakte notwendig, dann eine FFP2-Maske tragen, auf Abstände achten, Lüften, Hände waschen etc.

Einen Test können Sie zum Beispiel im Testzentrum im Bezirksrathaus an der Garbe durchführen lassen. Öffnungszeiten und Terminvereinbarung

Die Bibliotheken sind für alle Benutzergruppen - auch Nicht-Uniangehörige - geöffnet. Es gibt aktuell keine Zutrittsbeschränkungen. Es besteht keine Maskenpflicht, doch wir empfehlen allen Nutzerinnen und Nutzern das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske.

Es gibt derzeit keine Corona-Einschränkungen bei Prüfungen. Wir empfehlen das Tragen einer medizinischen, besser einer FFP2-Maske.

Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 eingeschrieben sind oder waren, verlängern sich die folgenden Fristen in diesem Studiengang, für jedes dieser Semester jeweils um ein Semester, insgesamt aber um höchstens drei Semester:

  • Orientierungsprüfung
  • Zwischenprüfung
  • Studienabschluss

Also erhalten Studierende,

  • die im Sommersemester 2020 schon eingeschrieben waren drei...
  • die seit dem Wintersemester 2020/21 eingeschrieben sind drei...
  • die seit dem Sommersemester 2021 eingeschrieben sind zwei...
  • die seit dem Wintersemester 2021/2022 eingeschrieben ist ein...

...Semester Fristverlängerung für die oben genannten Fristen.

Ein Studierendenaustausch ist wieder ohne corona-bedingte Einschränkungen möglich.

Ja – es gibt derzeit keine corona-bedingten Einschränkungen.

Für Internationals

Das Wintersemester 2022/23 ist ein Präsenzsemester. Das schließt nicht aus, dass es nicht doch einzelne Online-Lehrveranstaltungen gibt, denn das liegt im Ermessen der Lehrenden. Seitens der Politik gibt es das Signal, dass es voraussichtlich keine wesentlichen Einschränkungen geben soll.

Derzeit gibt es keine Einreisebeschränkungen. Aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigem Amts und des Bundesgesundheitsministeriums

Das Akademische Auslandsamt ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Internationalisierung. Wer für Ihr Anliege die richtige Ansprechperson ist, erfahren Sie auf der Seite des Akademischen Auslandsamts.

Die Zentrale Studienberatung (ZSB) berät und informiert zu sämtlichen Fragen rund um die Durchführung Ihres Studiums. Mehr Infos

Für alle Angelegenheiten, die das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim betreffen (Wohnen, BAföG, psychologische und sonstige Beratung), gehen Sie bitte auf deren Website und wenden Sie sich direkt an das Studierendenwerk.

Internationale Zeitstudierende sind auch im Wintersemester 2022/23 an der Universität Hohenheim herzlich willkommen. Derzeit gibt es keine Einreisebeschränkungen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Personen, die mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, zu Optimierung ihres Impfschutzes eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (nach bestehenden Empfehlungen). Für Informationen zu mRNA-Impfstoffen siehe PEI.

Kooperationen, Netzwerke und Gastwissenschaftler:innen (AA 1)

Studierendenmobilität und internationale Zulassungen (AA 2)

Sprachenzentrum (AA 4)

Mediothek

Für Studieninteressierte

Das Wintersemester 2022/23 ist ein Präsenzsemester. Das schließt nicht aus, dass es nicht doch einzelne Online-Lehrveranstaltungen gibt, denn das liegt im Ermessen der Lehrenden. Seitens der Politik gibt es das Signal, dass es voraussichtlich keine wesentlichen Einschränkungen geben soll.

Im Studienbetrieb gibt es keine verbindlichen Regeln – außer möglicherweise bei Praktika und Studienarbeiten an den Fachgebieten. Denn einrichtungsspezifisch können z.B. auch Masken weiterhin vorgeschrieben sein. Lehrende informieren ihre Studierenden über die Vorgaben in ihren Einrichtungen.

Das Rektorat appelliert jedoch an alle Universitätsmitglieder, auch weiterhin Schutzmaßnahmen einzuhalten. Das gilt insbesondere für das Tragen einer Maske: Medizinische Masken schützen Ihre Mitmenschen, FFP2-Masken darüber hinaus auch Sie selbst. Bitte nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht, damit sich alle sicher fühlen: Wenn Lehrende zum Beispiel darum bitten, eine Maske zu tragen, dann sollten Sie dieser Bitte nachkommen.

Weiterhin empfiehlt die Unileitung, regelmäßig zu lüften, die üblichen Hygieneregeln zu beachten, die Corona Warn App zu benutzen und sich impfen zu lassen. Zutrittsbeschränkungen gibt es aktuell nicht.

Für Promovierende

Um vermeidbare Kontakte zu reduzieren und dabei Promotionsverfahren nicht unnötig zeitlich zu strecken, haben die Promotionsausschüsse aller drei Fakultäten die Möglichkeit eröffnet, Anträge jeglicher Art zunächst auch digital einzureichen.

  • Anträge auf Annahme als Doktorand/in: Die Anträge auf Annahme werden wie gehabt in Docata erstellt und ausgedruckt. Sowohl der Antrag auf Annahme als auch die notwendigen Anlagen können mit einer digitalen Unterschrift versehen werden. Antrag und Anlagen werden in einer PDF-Datei zusammengefasst und per E-Mail an ga@uni-hohenheim.de geschickt.

  • Anträge auf Einsetzen des Mentorates, Titeländerung oder Betreuerwechsel: Diese Anträge können formlos an ga@uni-hohenheim.de gesendet werden. Aus der Korrespondenz muss jedoch zweifelsfrei ersichtlich sein, dass alle Beteiligten mit der Änderung einverstanden sind.

  • Anträge auf Aufnahme in den Promotionsstudiengang: Für Anträge auf Aufnahme in den Promotionsstudiengang kann das hierfür vorgesehene Formular verwendet werden. Bitte schicken Sie Unterlagen, versehen mit den digitalen Unterschriften, als PDF-Datei an die jeweilige Fakultät:

    - Agrarwissenschaften: agrar@uni-hohenheim.de
    - Naturwissenschaften: natur@uni-hohenheim.de
    - Wirtschafts- und Sozialwissenschaften: wiso_promotion@uni-hohenheim.de 

  • Anträge auf Eröffnung des Promotionsverfahren: Die Anträge auf Eröffnung werden wie gehabt in Docata erstellt und ausgedruckt. Sowohl der Antrag auf Annahme als auch die notwendigen Anlagen können mit einer digitalen Unterschrift versehen werden. Die Dissertation kann ebenfalls in der digitalen Version als ein PDF-Dokument eingereicht werden.

    Antrag und Anlagen werden in einer PDF-Datei zusammengefasst und zusammen mit der pdf-Datei der Dissertation per E-Mail an ga@uni-hohenheim.de geschickt.

    Für die Druckversion gilt: Wann immer möglich, sollte die Arbeit gedruckt und gebunden werden (z. B. über eine Online-Druckerei).

Parallel zum oben beschriebenen Vorgehen muss ein Ausdruck der Unterlagen mit gescannten oder Originalunterschriften zeitnah per Post bei der Graduiertenakademie eingereicht werden. Die Universität kann, insbesondere bei Zweifeln an der Authentizität, verlangen, dass die Dokumente im Original vorgelegt werden.

Die Anträge auf Annahme werden wie gehabt in Docata erstellt und ausgedruckt. Sowohl der Antrag auf Annahme als auch die notwendigen Anlagen können mit einer digitalen Unterschrift versehen werden. Antrag und Anlagen werden in einer PDF-Datei zusammengefasst und per E-Mail an ga@uni-hohenheim.de geschickt.

Parallel zum oben beschriebenen Vorgehen muss ein Ausdruck der Unterlagen mit gescannten oder Originalunterschriften zeitnah per Post bei der Graduiertenakademie eingereicht werden. Die Universität kann, insbesondere bei Zweifeln an der Authentizität, verlangen, dass die Dokumente im Original vorgelegt werden.

Die Anträge auf Eröffnung werden wie gehabt in Docata erstellt und ausgedruckt. Sowohl der Antrag auf Annahme als auch die notwendigen Anlagen können mit einer digitalen Unterschrift versehen werden. Die Dissertation kann ebenfalls in der digitalen Version als ein PDF-Dokument eingereicht werden.

Antrag und Anlagen werden in einer PDF-Datei zusammengefasst und zusammen mit der pdf-Datei der Dissertation per E-Mail an ga@uni-hohenheim.de geschickt.

Für die Druckversion gilt: Wann immer möglich, sollte die Arbeit gedruckt und gebunden werden (z. B. über eine Online-Druckerei).

Parallel zum oben beschriebenen Vorgehen muss ein Ausdruck der Unterlagen mit gescannten oder Originalunterschriften zeitnah per Post bei der Graduiertenakademie eingereicht werden. Die Universität kann, insbesondere bei Zweifeln an der Authentizität, verlangen, dass die Dokumente im Original vorgelegt werden.

Die Graduiertenakademie muss mindestens 14 Tage vor der Prüfung mit dem Formular „Terminplan“ über Datum, Uhrzeit und Ort der Prüfung informiert werden (zunächst als Scan per E-Mail, später per Hauspost), damit die rechtzeitige öffentliche Ankündigung der Prüfung und die Bereitstellung der Prüfungsunterlagen gewährleistet werden können.

Für Online-Prüfungen gelten folgende fakultätsspezifische Regelungen:

Fakultät Agrarwissenschaften
Der Antrag auf Online-Prüfung ist per E-Mail an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses, Prof. Dr. Stefan Böttinger, zu richten (boettinger@uni-hohenheim.de). Bitte nehmen Sie ga@uni-hohenheim.de ins CC.

Es kann maximal nur ein:e Prüfungsteilnehmer:in (zu prüfende Person oder eine:r der Prüfenden) per Videokonferenz teilnehmen. In Sonderfällen (die externe prüfende Person aus dem Ausland kann nicht anreisen und kann aus fachlichen Gründen nicht durch eine:n Hohenheimer Kolleg:in ersetzt werden; die zu prüfende Person sitzt im Ausland fest) kann jedoch eine Sondergenehmigung für mehrfache Videokonferenzteilnahme vom Promotionsausschuss ausgesprochen werden.

Fakultät Naturwissenschaften

Die Prüfungskommission für das Promotionsverfahren und der Prüfling müssen der Durchführung der Prüfung als Online-Prüfung zustimmen. In Zweifelsfällen entscheidet der bzw. die Vorsitzende der Prüfungskommission.

Bitte nehmen Sie bei der Übersendung des Terminplans per E-Mail den bzw. die Vorsitzende:n der Prüfungskommission ins CC, damit sichergestellt ist, dass er bzw. sie mit der Durchführung als Online-Prüfung einverstanden ist.

Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Der Antrag auf Online-Prüfung ist per E-Mail an die Vorsitzende des Promotionsausschusses, Prof. Dr. Katja Schimmelpfeng, zu richten (katja.schimmelpfeng@uni-hohenheim.de)

Der Durchführung der Prüfung als Online-Prüfung muss von allen Mitgliedern der Prüfungskommission zugestimmt werden. Im Antrag auf Online-Prüfung ist zu begründen, warum eine Verschiebung des Prüfungstermins keine Option darstellt. Außerdem muss im Antrag an Prof. Schimmelpfeng erklärt werden, dass alle Mitglieder der Prüfungskommission mit der Online-Prüfung einverstanden sind. Alle Mitglieder der Prüfungskommission sind ins CC zu nehmen. Ebenso nehmen Sie bitte ga@uni-hohenheim.de ins CC.

Die wichtigsten Regelungen sind:

Das Raummanagement empfiehlt derzeit besonders die folgenden Räume für mündliche Prüfungen: HS 34, HS 36, HS 32, HS 20, HS 23

Bei gleichzeitiger Videokonferenz stehen Ihnen folgende Räume mit spezieller Technik zur Verfügung: HS B11, Multimediaraum (Alte Botanik).

Raumbuchungen erfolgen grundsätzlich durch die Veranstaltungsmanager der Organisationseinheit (z.B. Institut) im HohCampus-Portal.

  • Aktuelle Informationen zu den Hörsälen
  • Bitte beachten Sie grundsätzlich die Informationen auf den Corona-Seiten mit den aktuellen Regelungen an der Universität Hohenheim.

Allgemeine Informationen zu Corona

Wenn Sie krank sind, sollten Sie sich grundsätzlich zu Hause auskurieren.

Wenn Sie sich trotz des positiven Tests fit fühlen, dürfen Sie zur Arbeit an die Uni kommen. Sie müssen dabei aber verpflichtende Schutzmaßnahmen beachten:

  • Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske) außerhalb der eigenen Wohnung,
  • Ausnahme im Freien, wenn Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann,
  • für 5 Tage nach dem Erstnachweis oder nach einem negativen PCR-Test, falls der Erreger mittels Schnelltest nachgewiesen wurde.

Darüber hinaus gelten Empfehlungen zu Hygiene und Kontaktreduktion, wo immer dies möglich ist:

  • Bitte klären Sie mit Ihren Vorgesetzten, ob Sie ggf. die 5 Tage von zu Hause aus arbeiten können.
  • Bei Präsenzarbeitsplätzen tragen Sie bitte eine FFP2-Maske, lüften Sie regelmäßig, halten Sie Abstand und reduzieren Sie Ihre Kontakte. Bitte achten Sie auch während der Pausen auf die Einhaltung dieser Empfehlungen: Verbringen Sie diese im Freien und halten Sie Abstand zu Ihren Kolleg:innen.
  • Infizierte sind nicht verpflichtet, Vorgesetzte und Kolleg:innen über ihre Infektion zu informieren. Wir bitten Sie jedoch, dies auf freiwilliger Basis zu tun.

Wenn Sie akute Covid-19-Symptome oder auch andere Krankheitssymptome haben, sollten Sie sich zu Hause auskurieren. Bitte testen Sie sich. Jedoch sind zu Beginn einer Infektion die Ergebnisse von Antigentests begrenzt aussagefähig, seien Sie daher lieber vorsichtiger.

Bei sehr milden Symptomen klären Sie mit Ihrem bzw. Ihrer Vorgesetzten, ob Sie ggf. ein paar Tage von zu Hause aus arbeiten können. Wenn Sie einen Präsenzarbeitsplatz haben:

  • Testen Sie sich bitte vor Dienstbeginn sowie vor der Teilnahme an Veranstaltungen. Jedoch sind zu Beginn einer Infektion die Ergebnisse von Antigentests nur begrenzt aussagefähig, seien Sie daher lieber vorsichtiger.
  • Tragen Sie eine FFP2-Maske, wenn Sie sich mit anderen Personen in einem Raum aufhalten.
  • Lüften Sie regelmäßig.
  • Reduzieren Sie die Kontakte.
  • Achten Sie insbesondere auch während der Pausen auf die Einhaltung der Vorgaben. Verbringen Sie diese im Freien und halten Sie dabei geeigneten Abstand zu Ihren Kolleg:innen.
  • Testen Sie sich beim Auftreten von Symptomen.
  • Reduzieren Sie Ihre Kontakte.
  • Klären Sie mit Ihren Vorgesetzten, ob Sie ggf. ein paar Tage von zu Hause aus arbeiten können.
  • Testen Sie sich vor Dienstbeginn und vor der Teilnahme an Veranstaltungen und Besprechungen. Tragen Sie eine FFP2-Maske.
  • Wenn Sie auf den Campus kommen, tragen Sie eine FFP2-Maske mindestens dann, wenn Sie sich mit anderen Personen in einem Raum aufhalten. Lüften Sie regelmäßig, reduzieren Sie die Kontakte. Achten Sie insbesondere auch während den Pausen auf die Einhaltung der Vorgaben.

Auf einen Blick

(Bitte mit F5 aktualisieren)

Rahmenhygienekonzept (16.11.22)

  • Infos zu Coronatests
Handreichung

für mündl. Online-Prüfungen (3.2.21)
Einwilligungserklärung mündl. Online-Prüfung (4.2.21)
zur Aufzeichnung von Online-Lehrveranstaltungen (2.12.20)

Veranstaltungsplanung

Bitte beachten: Laden Sie die folgenden Dateien lokal auf Ihren Rechner herunter, öffnen Sie sie von diesem lokalen Speicherort und bearbeiten Sie sie in Adobe Acrobat.

Formular Veranstaltungsplanung
Formular Veranstaltungsleitung

Formular Zusätzliche Medien + Equipment
Informationen: Leitfaden + Kontakte
Informationen: Veranstaltungssicherheit + Brandschutz

  • Veranstaltungsräume und Prüfungshörsäle (mit Lageplänen inkl. Energiebewertung)