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Durchführung der Gefahrstoffverordnung  [04.03.15]

Betriebsanweisung für Laboratorien nach § 14 der Gefahrstoffverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Durchführung der Gefahrstoffverordnung ist es erforderlich, Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen, Laborapparaturen und mit Verhaltensregeln für die Arbeit in Laboratorien zu erstellen.

Vorliegende Betriebsanweisung ist als Handlungshilfe beim Umgang mit Gefahrstoffen gedacht und gibt Hinweise auf besondere Gefährdungen und Regelungen für Tätigkeiten in den Laboratorien. Die Verantwortlichen in den Instituten können diese Betriebsanweisung nach den Bedürfnissen im Institut ändern bzw. ergänzen, wobei die Verantwortung für die Änderung bei den Instituten liegt.

Die Originalfassung können Sie jederzeit im Word-Format von der Homepage der Arbeitssicherheit, Rubrik Gefahrstoffe herunterladen.  

Freundliche Grüße

J. Hosseinzadeh


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