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Durchführung der Gefahrstoffverordnung  [12.10.17]

Dokumentation der Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung verlangt eine verbindliche Dokumentation der Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen.

Neben der Gefährdungsbeurteilung gibt es auch das Instrument Expositionsverzeichnis. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.

Für Rückfragen steht die Arbeitssicherheit gerne zur Verfügung

Freundliche Grüße

J. Hosseinzadeh


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