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Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)  [02.03.17]

Rahmenstrahlenschutzanweisung der Universität Hohenheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Vermeidung einer Gefährdung durch ionisierende Strahlung beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und beim Betrieb von Röntgengeräten oder Störstrahlern sind die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bzw. die Röntgenverordnung (RöV) sowie Auflagen aus den Umgangsgenehmigungen der Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) zu beachten.

Die aktualisierte Version der Rahmenstrahlenschutzanweisung der Universität Hohenheim steht Ihnen auf der Homepage der Arbeitssicherheit in der Rubrik Strahlenschutz zur Verfügung.

Freundliche Grüße

J. Hosseinzadeh


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