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Durchführung der Gefahrstoffverordnung    [16.04.15]

Gewässerschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Universität Hohenheim betreibt für die Laboratorien an mehreren Stellen Abwasseranlagen (Neutralisationsanlagen), die regelmäßig auf abwasserrelevante Stoffe untersucht werden.

Die verantwortlichen LaborleiterInnen sowie alle Beschäftigten, die im Laborbereich tätig sind, müssen durch geeignete technische und/oder organisatorische Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass keine toxischen und persistenten Stoffe, z.B. chlorierte Kohlenwasserstoffe, aromatische Kohlenwasserstoffe oder Schwermetallverbindungen ins Abwasser gelangen. Auf der Homepage der Arbeitssicherheit finden Sie ein Merkblatt zum Gewässerschutz (Rubrik Gefahrstoffe).

Freundliche Grüße

J. Hosseinzadeh


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