Neufassung des Chemikaliengesetzes  [29.11.13]

sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Neufassung des Chemikaliengesetzes sind die reine Gefahrstoffe nach GHS (Globally Harmonized System) zu Kennzeichen. Hierfür stellt die Arbeitssicherheit ab Januar 2014 die entsprechende Gefahrstoffsymbole (giftig, sehr giftig, umweltschädlich, Ätzend, entzündlich, etc.) zur Verfügung.

Die Verwendung von alten Gefahrstoffsymbole für Stoffgemische ist bis 01.01.2015 erlaubt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hosseinzadeh

 

 


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