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Durchführung der Gefahrstoffverordnung   [12.01.16]

Dokumentation zu Gefährdungen durch krebserzeugende oder keimzellmutagene Gefahrstoffe der Kategorien 1A oder 1B

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch die Novellierung der TRGS 410 sind verbindliche Dokumentationen zu Gefährdungen gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B festgelegt worden.

In der beigefügten Mitteilung finden Sie notwendige Informationen zur Umsetzung der TRGS 410 und zur Erstellung eines verbindlichen Expositionsverzeichnisses.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

J. Hosseinzadeh


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