Sprache in Austauschprogrammen [21.11.23]
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Rund um ein Auslandssemester oder Auslandsjahr spielt Sprache eine wichtige Rolle. Es ist eines der Themen, um das Sie sich möglichst frühzeitig kümmern sollten, da das Erlernen einer neuen Sprache oder das Vertiefen von Sprachkenntnissen einige Zeit in Anspruch nimmt. Auch wenn Ihre Sprachkenntnisse bereits ausreichend sind, möchten wir Sie ermutigen sich möglichst frühzeitig (unter Berücksichtigung der Gültigkeit) um einen passenden Sprachnachweis zu kümmern.
Welche Sprachvoraussetzungen muss ich erfüllen?
In den Austauschprogrammen der UHOH haben Partnerhochschulen individuelle Sprachanforderungen. Die Sprachanforderung jeder einzelnen Partnerhochschule finden Sie in unserer Partnerdatenbank (für Europa) bzw. in der Liste der Partnerhochschulen in den USA, Kanada und Israel (24/25) und in der Liste der Partnerhochschulen in Asien, Mexiko, Afrika, Südamerika und Neuseeland (24/25).
Wir empfehlen mindestens B2 Niveau in der Unterrichtssprache. Diese Empfehlung gilt auch für Free Mover. Mit einem geringeren Sprachniveau ist es oft schwer Kursen zu folgen und die dazugehörigen Prüfungen erfolgreich zu absolvieren. Setzen Sie sich auch als Free Mover mit den genauen Anforderungen Ihrer Wunschhochschule auseinander.
Sofern Sie (noch) keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, empfehlen wir Ihnen möglichst frühzeitig das Angebot des Sprachenzentrums zu nutzen, um rechtzeitig zur Bewerbung um Ihr Auslandssemester/ -jahr die erforderlichen Sprachkenntnisse vorweisen zu können.
Kann ich auch ohne Kenntnisse der Landessprache ins Ausland?
Abhängig von den Anforderungen der Partnerhochschule ist dies in einigen Fällen möglich. Viele unserer europäischen Partnerhochschulen bieten ein englischsprachiges Kursangebot – jedoch nicht alle. Auch in Übersee besteht bei Partnerhochschulen in nicht-englischsprachigen Ländern trotzdem häufig ein englischsprachiges Kursangebot. An manchen Partnerhochschulen werden jedoch auch dann Kenntnisse der Landessprache gefordert, wenn die Unterrichtssprache Englisch ist. Informieren Sie sich daher in der Partnerdatenbank über die Vorgaben Ihrer Wunschhochschule.
Informieren sie sich als Free Mover direkt bei Ihrer Wunschhochschule, ob Kenntnisse der Landessprache erforderlich sind.
Welche Sprachnachweise werden akzeptiert?
Einige Partnerhochschulen in Übersee akzeptieren nur spezifische Sprachnachweise (meist TOEFL oder IELTS). Bitte prüfen Sie für Partnerhochschulen in Übersee daher individuell welche Sprachnachweise akzeptiert werden. Sofern die Partnerhochschule keinen spezifischen Nachweis fordert, gelten die von der Universität Hohenheim akzeptierten Sprachnachweise (siehe unten). Für Partnerhochschulen in Europa gelten immer die von der Universität Hohenheim akzeptierten Sprachnachweise. Als Free Mover sollten Sie sich direkt bei Ihrer Wunschhochschule über die akzeptierten Sprachnachweise informieren.
Wie lange ist ein Sprachnachweis gültig?
Die Gültigkeit eines Sprachnachweises beläuft sich in der Regel auf maximal 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Ausstellung. Sollte die Gültigkeit explizit auf dem Nachweis angegeben sein, dann gilt dieser Zeitpunkt.
In Austauschprogrammen der UHOH muss der Sprachnachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Universität Hohenheim und auch zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Partnerhochschule gültig sein. Prüfen Sie als Free Mover bitte, ob von Seiten Ihrer Wunschhochschule andere Vorgaben zur Gültigkeit gelten.
Akzeptierte Sprachnachweise für Austauschprogramme der UHOH
Bei der Bewerbung um einen Austauschplatz in einem Austauschprogramm der Universität Hohenheim ist der Nachweis der Sprachkenntnisse in der Unterrichts- und/oder Landessprache ein Teil der Bewerbungsunterlagen. Bewerbungen ohne einen Nachweis der Sprachkenntnisse sind nicht vollständig.
Sofern eine Partnerhochschule KEINEN spezifischen Sprachnachweis fordert, muss ein von der UHOH akzeptierter Sprachnachweis bei der Bewerbung eingereicht werden. Folgende Nachweise der Sprachkenntnisse werden von der UHOH akzeptiert:
- International anerkannte Sprachtests in der entsprechenden Fremdsprache
- Muttersprache (nach Absprache)
- Bestandener Sprachkurs des Sprachenzentrums der Universität Hohenheim mit dem entsprechenden Niveau in der entsprechenden Fremdsprache
- Bestandener Sprachtest des Sprachenzentrums der Universität Hohenheim mit dem entsprechenden Niveau in der entsprechenden Fremdsprache (für Sprachen außer Englisch)
- Studienabschluss (äquivalent zu mindestens dem Bachelor in Deutschland) in der entsprechenden Fremdsprache von einer in Deutschland anerkannten Hochschule (B2)
- UNIcert -Zertifikat (Basis=A2, I=B1, II=B2, III=C1)
- onSET des Sprachenzentrums der Universität Hohenheim (nur für den Nachweis von Englischkenntnissen geeignet)
- Immatrikulation in einem englischsprachigen Studiengang der UHOH (B2; nur für den Nachweis von Englischkenntnissen geeignet)
Beachten Sie bitte, dass keine anderen Sprachnachweise akzeptiert werden. Auch das Abiturzeugnis ist kein akzeptierter Sprachnachweis.
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