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Erasmus+ Mobilitätszuschuss für praxisbezogene Aufenthalte (KA131)  [08.09.23]

Das Erasmus+ Programm ist das Programm zur allgemeinen und beruflichen Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms werden verschiedene Mobilitätsmaßnahmen im Hochschulbereich, unter anderem die Studierendenmobilität für praxisbezogene Aufenthalte (KA 131, SMP), gefördert.

Durch den Zuschuss sollen auslandsbedingte Mehrkosten (teilweise) finanziert werden. Die Administration des Erasmus+ Mobilitätszuschusses für praxisbezogene Aufenthalte übernimmt KOOR – Erasmus Services BW für Teilnehmende der Universität Hohenheim.

Was wird gefördert?

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss für praxisbezogene Aufenthalte fördert selbstorganisierte Praktika, Forschungspraktika oder den praktischen Teil von Abschlussarbeiten in Erasmus+ Programmländern oder weltweit.

Wer darf teilnehmen?

Es gelten die Angaben von KOOR – Erasmus Services BW.

Was beinhaltet der Mobilitätszuschuss?

Die Förderung setzt sich aus länderabhängigen, monatlichen Förderraten sowie möglicher Zusatzförderung zusammen. Entscheidend für die Höhe der länderabhängigen monatlichen Förderraten und die Zusatzförderung ist das jeweilige Erasmus+ Projekt. Beachten Sie, dass das Projektjahr nicht unbedingt dem Jahr Ihres Auslandsaufenthaltes entspricht. Aus welchem Erasmus+ Projekt Sie gefördert werden, wird Ihnen im Rahmen der Zusage für den Mobilitätszuschuss mitgeteilt.  

Genaue Infos finden Sie auf der Webseite von KOOR-Erasmus Services BW.

Vorteile des Mobilitätszuschusses

     

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
  • Akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Verschiedene Zusatzförderungen
  • Zuschüsse für grünes Reisen
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Bewerbungsverfahren

Studierende der Universität Hohenheim folgen dem Bewerbungsverfahren von KOOR – Erasmus Services BW.

Bewerbungsunterlagen

Es gelten die geforderten Bewerbungsunterlagen von KOOR – Erasmus Services BW.  

Das Bewerbungsformular muss von der Erasmus+ Hochschulkoordination unterschrieben werden. Senden Sie dazu das Bewerbungsformular zusammen mit Ihrer aktuellen Immatrikulationsbestätigung und dem Learning Agreement (von Hohenheimer Seite unterschrieben durch Herrn Ulrich Krieger, prakamt@uni-hohenheim.de) an outgoing@ua.uni-hohenheim.de.

Bewerbungsfrist

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen für den Erasmus+ Mobilitätszuschuss für praxisbezogene Aufenthalte müssen KOOR – Erasmus Services BW einen Monat vor Praktikumsstart vorliegen.

Auswahl-/ Vergabekriterien

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss für praxisbezogene Aufenthalte wird nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip laufend vergeben.

Verpflichtungen bei der Teilnahme

     

  • Einhaltung der jeweiligen Programmvorschriften (z.B. fristgerechte Einreichung aller im Programm verlangten Dokumente)
  • Als Botschafter:in der Universität Hohenheim an der Gasteinrichtung fungieren
  • Einhaltung der Fördervereinbarungen
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Sonstiges

     

  • Für den Erasmus+ Mobilitätszuschuss für praxisbezogene Aufenthalte weltweit besteht nur begrenztes Budget. Daher ist es möglich, dass die Bewerbung zwischenzeitlich nicht möglich ist.
  • Eine finanzielle Förderung kann nur gewährt werden, wenn während des Förderzeitraumes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Gastland bzw. die betreffende Region besteht.
  • Eine parallele Förderung aus anderen EU-Mitteln ist ausgeschlossen.
  • Der Bezug von Auslands-BAföG ist neben einer Erasmus+ Förderung möglich. Die Erasmus+ Förderung muss jedoch dem zuständigen BAföG-Amt mitgeteilt werden und kann eventuell zu einer Anpassung der BAföG-Sätze führen.
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